Aus- und Weiterbildung


Prüfungskosten


Für die Zwischen-, Gesellen-, Abschluss- und Umschulungsprüfungen werden Prüfungsgebühren erhoben. Bei bestimmten Prüfungen sind darüber hinaus weitere Kosten (z.B. Materialkosten) zu entrichten.

Die Höhe der Prüfungsgebühren wird durch eine von der Handwerkskammer mit Genehmigung der obersten Landesbehörde zu erlassende Gebührenordnung geregelt. Nach der Gebührenordnung der Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen in der derzeit gültigen Fassung vom 30.11.2004 betragen die Prüfungsgebühren:

Erstprüfung:
Zwischenprüfung bzw.
Teil 1 der Gesellen- oder Abschlussprüfung
bis 438,00 EUR
Gesellen- oder Abschlussprüfung bzw.
Teil 2 der Gesellen- oder Abschlussprüfung
bis 593,00 EUR
Wiederholung der Gesellen- oder Abschlussprüfung:
Gesamtwiederholung volle Gebühr
Wiederholung theoretischer Teil 1/2 Gebühr
Wiederholung praktischer Teil 3/4 Gebühr


In vielen Ausbildungsberufen hat die Handwerkskammer die entsprechenden Fachinnungen zur Durchführung der Prüfungen ermächtigt. In diesen Fällen werden die Prüfungsgebühren innerhalb des obigen Gebührenrahmens von den Innungen als zuständiger Stelle festgelegt. Die Höhe der Prüfungsgebühren und etwaiger weiterer Materialkosten erfahren Sie direkt bei der jeweiligen Innung.

Die Prüfungskosten sind vom Ausbildungsbetrieb zu tragen. Prüfungsteilnehmer ohne Ausbildungsverhältnis (die die Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung aus anderen Gründen erfüllt haben) müssen die Prüfungskosten selbst entrichten.