Aus- und Weiterbildung
Prüfungskosten
Für die Zwischen-, Gesellen-, Abschluss- und Umschulungsprüfungen werden Prüfungsgebühren erhoben. Bei bestimmten Prüfungen sind darüber hinaus weitere Kosten (z.B. Materialkosten) zu entrichten.
Die Höhe der Prüfungsgebühren wird durch eine von der Handwerkskammer mit Genehmigung der obersten Landesbehörde zu erlassende Gebührenordnung geregelt. Nach der Gebührenordnung der Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen in der derzeit gültigen Fassung vom 30.11.2004 betragen die Prüfungsgebühren:
In vielen Ausbildungsberufen hat die Handwerkskammer die entsprechenden Fachinnungen zur Durchführung der Prüfungen ermächtigt. In diesen Fällen werden die Prüfungsgebühren innerhalb des obigen Gebührenrahmens von den Innungen als zuständiger Stelle festgelegt. Die Höhe der Prüfungsgebühren und etwaiger weiterer Materialkosten erfahren Sie direkt bei der jeweiligen Innung.
Die Prüfungskosten sind vom Ausbildungsbetrieb zu tragen. Prüfungsteilnehmer ohne Ausbildungsverhältnis (die die Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung aus anderen Gründen erfüllt haben) müssen die Prüfungskosten selbst entrichten.