Aus- und Weiterbildung
Ausbildung
Hier finden Sie Informationen und Angebote zu ausgewählten Ausbildungsthemen.
Die Ausbildung im Handwerk ist attraktiv
Von der Schulbank in den Chefsessel? Diese Berufskarriere bietet das Handwerk. Die Ausbildung vereint Tradition und Hightech. Handwerk ist aber nicht nur für Technik-Freaks eine Alternative. Gefragt sind auch Menschen mit Kreativität und Fantasie. Wer voller Ideen steckt und seine Arbeit durch seinen persönlichen Stil prägen möchte, der ist im Handwerk genau richtig.
Duale Berufsausbildung
In Deutschland wird die Berufsausbildung überwiegend in dualer Form durchgeführt. Darunter versteht man die Ausbildung an zwei Lernorten, also im Betrieb einerseits und in der Berufsschule andererseits.
Berufsausbildung in beruflichen Vollzeitschulen
Neben der Ausbildung im dualen System kann ein Ausbildungsberuf teilweise oder auch vollständig in einer beruflichen Vollzeitschule, der Berufsfachschule, erlernt werden. In diesem Fall wird die fachtheoretische und fachpraktische Grundbildung des 1. Ausbildungsjahres vollständig in der Schule vermittelt. Nach dem erfolgreichen Besuch der Berufsfachschule besteht die Möglichkeit in das 2. Ausbildungsjahr der entsprechenden dualen Ausbildung einzutreten.
Rechtliche Grundlagen
Bundesweit geltende Rechtsgrundlage für die betriebliche Ausbildung ist das Berufsbildungsgesetz, für die Ausbildung in einem Handwerksberuf das Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung). In beiden Gesetzen sind u.a. die Inhalte des Berufsausbildungsvertrags sowie die Rechte und Pflichten der Betriebe und der Auszubildenden geregelt. Die näheren Bestimmungen zu den einzelnen anerkannten Ausbildungsberufen enthalten die Ausbildungsordnungen. Sie legen die Berufsbezeichnung, die Ausbildungsdauer, die beruflichen Fertigkeiten und Kenntnisse, die Gegenstand der Ausbildung sind, die sachliche und zeitliche Gliederung sowie die Prüfungsmodalitäten fest.
Rechtsgrundlage für die Ausbildung in der Berufsschule ist in Niedersachsen das Niedersächsische Schulgesetz. Wichtigste Bestimmung dieses Gesetzes ist die Berufsschulpflicht für Auszubildende während der gesamten Ausbildungsdauer. Der Unterricht wird in den Ausbildungsberufen nach dem jeweiligen Rahmenlehrplan erteilt.
Handwerksbetriebe wissen:
Selber ausbilden lohnt sich!
- Gewinnen von Nachwuchskräften, die den eigenen betrieblichen Anforderungen entsprechen
- Gewinnen von Fachkräften, die sonst nicht auf dem Arbeitsmarkt zu finden sind
- Fluktuationsvermeidung durch besonders betriebsverbundene Fachkräfte
- Vermeiden des Risikos personeller Fehlentscheidungen, das bei Neueinstellungen besteht
- Einsparung hoher Einarbeitungskosten bei Neueinstellungen
- Einsparung von Kosten für Personalsuche auf dem Arbeitsmarkt