Aus- und Weiterbildung
Einstiegsqualifizierung (EQ) - Türöffner zur Berufsausbildung
Die Einstiegsqualifizierung erleichtert den Weg in eine geregelte Berufsausbildung. Jugendliche unter 25 Jahren, die am 30. September noch keine Lehrstelle gefunden haben, erhalten mit der Einstiegsqualifizierung die Möglichkeit einen Ausbildungsberuf, einen Betrieb und das Berufsleben kennen zu lernen.
Der Übergang in eine Ausbildung oder Beschäftigung ist jederzeit möglich. Auf Antrag des Betriebes kann die Qualifizierung auf eine nachfolgende Ausbildung zeitlich angerechnet werden.
Eine gute Investition für den Betrieb
Einstiegsqualifizierungen bieten dem Unternehmer die Möglichkeit, potentiellen Nachwuchs über die Laufzeit des Qualifizierungsvertrags von mindestens sechs bis maximal zwölf Monaten kennen zu lernen. Unternehmer sehen mehr als Schulzeugnisse aussagen und die Jugendlichen können zeigen, was in ihnen steckt.
Finanzielle Förderung
Die Agentur für Arbeit erstattet auf Antrag des Arbeitgebers die Vergütung der Einstiegsqualifizierung bis zu einer Höhe von 216,00 EUR monatlich und den pauschalierten Gesamtsozialversicherungsbeitrag. Der Antrag ist vor Beginn der Einstiegsqualifizierung bei der Agentur für Arbeit in dem Bezirk zustellen, in dem der Betrieb liegt. Die Agentur prüft, ob der Jugendliche zum förderfähigen Personenkreis gehört und erteilt einen schriftlichen Bescheid.
Abschluss mit Zertifikat
Die Jugendlichen stellen ihr Wissen und Können in einem betrieblichen Praxistest unter Beweis und erhalten bei erfolgreichem Abschluss ein Zertifikat der Handwerkskammer.
So funktioniert die Einstiegsqualifizierung in der Praxis
Einstiegsqualifizierungen orientieren sich eng an Inhalten und Tätigkeiten staatlicher Ausbildungsberufe. Es gibt sie für eine Vielzahl gewerblicher und kaufmännischer Ausbildungsbereiche.
Die Ausbildungsberater der Handwerkskammer geben Auskunft, welche Einstiegsqualifizierungen im Betrieb durchgeführt werden können und informieren über die weiteren Verfahrensschritte wie Beantragung der Förderung bei der Agentur für Arbeit und Abschluss des Qualifizierungsvertrags.