<
1 / 5
>

 
08.12.2008

Steuerbonus auf Handwerkerleistungen verdoppelt

Nch dem Bundestag hat am 05. Dezember 2008 auch der Bundesrat das umfangreiche Maßnahmenpaket der Bundesregierung zur Stärkung der Wirtschaft und zur Sicherung von Arbeitsplätzen beschlossen. Hierzu gehört auch, den steuerlichen Höchstbetrag bei der Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen zu verdoppeln. So können ab 01. Januar 2009 bei Instandhaltungs- und Modernisierungsarbeiten 20% von 6.000 Euro - das sind 1.200 Euro (bislang 20% von 3.000 Euro, also 600 Euro) abgesetzt werden. Wie diese Regelung wirkt, wird nach zwei Jahren überprüft. Mehr zum Steuerbonus.