08.12.2008

Steuerbonus auf Handwerkerleistungen verdoppelt

Nch dem Bundestag hat am 05. Dezember 2008 auch der Bundesrat das umfangreiche Maßnahmenpaket der Bundesregierung zur Stärkung der Wirtschaft und zur Sicherung von Arbeitsplätzen beschlossen. Hierzu gehört auch, den steuerlichen Höchstbetrag bei der Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen zu verdoppeln. So können ab 01. Januar 2009 bei Instandhaltungs- und Modernisierungsarbeiten 20% von 6.000 Euro - das sind 1.200 Euro (bislang 20% von 3.000 Euro, also 600 Euro) abgesetzt werden. Wie diese Regelung wirkt, wird nach zwei Jahren überprüft. Mehr zum Steuerbonus.
10.09.2008

Wehrrechtsänderungen schaffen Erleichterungen für Betriebe

Am 09. August 2008 ist das Wehrrechtsänderungsgesetz in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz werden Bestimmungen im Wehrpflichtgesetz, im Soldatengesetz, im Unterhaltssicherungsgesetz und in der Wehrbeschwerdeordnung neu geregelt. Für Betriebe wichtig sind die Änderungen des Wehrpflichtgesetzes, die die bisherigen Verfahren zur Unabkömmlichstellung (UK-Verfahren) von Arbeitnehmern und der Zurückstellung vom Wehr- oder Zivildienst betreffen.  lesen Sie mehr...
03.08.2008

Online-Umfrage zu den Auswirkungen der steigenden Energiekosten

Die Preissteigerungen für Heizöl, Erdgas, Kraftstoffe und Strom belasten die Privaten Haushalte und die Handwerksbetriebe in bisher nicht bekanntem Ausmaß.

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) führt deshalb eine Online-Umfrage unter Handwerksbetrieben durch, um die konkreten Auswirkungen auf das Handwerk zu ermitteln. Die Ergebnisse sollen die politische Arbeit des Handwerks mit Daten und Fakten unterlegen.

Handwerksbetriebe werden gebeten sich bis zum 5. September 2008 an der Umfrage zu beteiligen. Weiter zur Umfrage
07.07.2008

Basiszinssatz nach § 247 BGB seit 01.07.2008 auf 3,19% gesunken

Die Deutsche Bundesbank hat die Anpassung des Basiszinssatzes des Bürgerlichen Gesetzbuches mit Wirkung ab 01.07.2008 auf 3,19% (zuvor 3,32%) bekannt gegeben. Der Basiszinssatz, der als Bezugs-größe für die Berechnung von Verzugszinsen dient, wird jeweils zum 1. Januar und 1. Juli neu berechnet.
08.01.2008

Basiszinssatz nach § 247 BGB seit 01.01.2008 auf 3,32% gestiegen

Die Deutsche Bundesbank hat die Anpassung des Basiszinssatzes des Bürgerlichen Gesetzbuches mit Wirkung ab 01.01.2008 auf 3,32% (zuvor 3,19%) bekannt gegeben. Der Basiszinssatz, der als Bezugs-größe für die Berechnung von Verzugszinsen dient, wird jeweils zum 1. Januar und 1. Juli neu berechnet.

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