Verbraucherinformation
Gebäudeenergieberatung
Eine kompetente Energieberatung bei Bauvorhaben und Modernisierungsplanungen ist heute wichtiger denn je. Gebäudeenergieberater sind Fachleute aus verschiedenen Handwerksbereichen, die sich durch Weiterbildungsmaßnahmen bei der Handwerkskammer zum
Gebäudeenergieberater (HWK) qualifiziert haben.
Der Gebäudeenergieberater (HWK) hilft Kunden bei der Planung und Umsetzung energiesparender Maßnahmen, führt Bestandsaufnahmen von Altbauten unter ökologischen und bauphysikalischen Gesichtspunkten durch und erstellt ein energetisches Modernisierungskonzept. Er ist auch anerkannter Sachverständiger für das KfW-Förderprogramm "Energieeffizient Sanieren".
Eine Übersicht der Gebäudeenergieberater (HWK) in der Region finden Sie
hier.
Gebäudeenergieausweis
Der Gebäudeenergieausweis dokumentiert die energetische Qualität des Gebäudes und informiert über den Energieverbrauch. Davon profitieren Eigentümer, Käufer, Vermieter und Mieter gleichermaßen. Denn in Zeiten dramatisch steigender Energiepreise wird die Energieeffizienz einer Immobilie zum entscheidenden Wert- und Wettbewerbsfaktor. Käufer und Mieter können unterschiedliche Angebote vergleichen und Folgekosten besser abschätzen.
Die Praxis zeigt inzwischen jedoch, dass bei der Beauftragung eines Energieausweises Vorsicht geboten ist. Billig-Angebote aus dem Internet erfüllen häufig nicht die gesetzlichen Auflagen. Die Eigentümer sind gut beraten, nicht nur den Preis im Blick zu haben, sondern auf Qualität zu setzen und die Leistungen der Anbieter sorgfältig zu prüfen. Damit Eigentümer und Interessenten tatsächlich vom Gebäudeenergieausweis profitieren können, empfiehlt der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) einige Punkte zu beachten:
Beauftragung des Gebäudeenergieausweises rechtzeitig prüfen!
Seit Juli 2008 haben Mieter und Kaufinteressenten das Recht, sich einen Gebäudeenergieausweis vorlegen zu lassen. So sieht es die aktuelle Energieeinsparverordnung vor. Der Gebäudeenergieausweis wird damit aber nicht automatisch für den gesamten Gebäudebestand verbindlich: Lediglich beim Verkauf, bei der Vermietung, Verpachtung oder Verleasung von Wohngebäuden, die bis zum Jahr 1965 fertig gestellt wurden, ist der Gebäudeenergieausweis seit 1. Juli 2008 Pflicht. Eigentümer jüngerer Wohngebäude müssen den Energieausweis bei Nutzerwechsel erst ab 1. Januar 2009 vorlegen. Noch bis zum 1. Oktober 2008 besteht dabei Wahlfreiheit zwischen einem Bedarfs- und einem Verbrauchsausweis. Nichtwohngebäude müssen im Falle des Verkaufs oder der Vermietung ab 1. Juli 2009 den Energieausweis haben.
Für Eigentümer, die weder verkaufen noch vermieten wollen, besteht keine Ausweispflicht. Auch bei bestehenden Vertragsverhältnissen muss kein Energieausweis vorgelegt werden. Dennoch kann ein Gebäudeenergieausweis sinnvoll sein, um Schwachstellen bei der Energieeffizienz zu erkennen und entsprechende Sanierungen vorzubereiten.
Bedarfsausweis wählen!
In vielen Fällen haben die Eigentümer auch nach dem 1. Oktober 2008 die Wahl zwischen einem Bedarfsausweis und einem Verbrauchsausweis: Der Verbrauchsausweis gibt lediglich den benutzerabhängigen Energieverbrauch bei Heizung und Wasser an. Der Bedarfsausweis bildet den Energiebedarf eines Gebäudes hingegen unabhängig von den Verbrauchsgewohnheiten der Bewohner ab. Der ZDH empfiehlt den Bedarfsausweis. Dabei nimmt der Fachmann die Bausubstanz und die Heizungsanlage des Gebäudes vor Ort genau unter die Lupe. Aufgrund des energetischen Zustands des Gebäudes berechnet er die Energie, die für Heizung, Lüftung und Warmwasserbereitung bei durchschnittlicher Nutzung anfällt. So kann er gezielt Schwachstellen erkennen und auf fundierter Basis Empfehlungen für eine Modernisierung geben.
Neben Ingenieuren und Architekten spezieller Fachrichtungen sind die Gebäudeenergieberater des Handwerks zur Ausstellung von Gebäudeenergieausweisen zugelassen. Sie sind Meister ihres Fachs und können eine umfassende Fortbildung im Bereich energetischer Gebäudesanierung vorweisen.
In jedem Fall sollte der Antragsteller das Angebot des Ausstellers genau unter die Lupe nehmen. Vor allem im Vorfeld einer energetischen Gebäudesanierung. Denn gerade hierbei lohnt es sich, einen kompetenten Fachmann in Anspruch zu nehmen, der in der Lage ist, ein verlässliches Gutachten mit Einsparmöglichkeiten und konkreten Modernisierungsratschlägen zu erstellen. Seriöse Anbieter verbinden das Ausstellen des Ausweises immer mit sorgfältiger Prüfung auch vor Ort und individuellen Modernisierungsempfehlungen. Bei Online-Schnäppchen und Haustürgeschäften ist hingegen äußerste Vorsicht geboten. Sie entpuppen sich nicht selten als Mogelpackung.
Nicht auf Vor-Ort-Begehung verzichten!
Eine Vor-Ort-Begehung sollten Eigentümer auch bei einem Verbrauchsausweis durchführen lassen. So kann der Aussteller neben den tatsächlichen Verbrauchsdaten auch die Charakteristiken des Gebäudes erkennen und Modernisierungsempfehlungen anhand des konkreten Zustands des Gebäudes treffen.
Leistungen aus einer Hand im Blick haben!
Die qualifizierten Handwerker vor Ort sind kompetente Ansprechpartner. Sie beherrschen nicht nur die theoretischen Grundlagen, sondern können die Planungen auch in die Praxis umsetzen. Hier kann der Kunde Leistungen aus einer Hand erwarten. Auskunft über qualifizierte Handwerker vor Ort erteilt die zuständige Handwerkskammer. Eine Übersicht findet sich im Internet unter:
www.zdh.de/organisationen-des-handwerks/handwerkskammern.html.
25.08.2008 Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V.