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01.11.2013

Grenzwert für Blei im Trinkwasser wird herabgesetzt

Die Qualität des Trinkwassers wird in Deutschland durch die Trinkwasserverordnung geregelt (TrinkwV 2001). Seit 01.12.2003 gilt für Blei ein Grenzwert von 25 Mikrogramm je Liter. Dieser Grenzwert wird zum 01.12.2013 auf 10 Mikrogramm je Liter gesenkt.
 
Haus- und Wohnungseigentümer sind dafür verantwortlich, dass die gesetzlichen Grenzwerte innerhalb des Hauses eingehalten werden. Deshalb sollten Trinkwasserinstallationen in Wohngebäuden, die bis Mitte der 70er Jahre errichtet wurden, auf das Vorhandensein von Bleileitungen überprüft und Bleileitungen in der Hausinstallation durch Rohre aus unbedenklichen Materialien ersetzt werden. Hierauf weist das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration in einem von zahlreichen Institutionen erarbeiteten Informationsflyer für Haus- und Wohnungseigentümer in Niedersachsen hin.

Der Informationsflyer "Bleirohre im Haus - eine Gefahr für unser Trinkwasser" steht hier zum Download bereit.

SHK-Innungsbetriebe beraten bei der Auswahl des besten und zugleich für den Anwendungsfall kostengünstigsten Werkstoffes. So ist sichergestellt, dass Trinkwasserinstallationen und speziell die verwendeten Geräte, Armaturen und Werkstoffe den Anforderungen der Trinkwasserverordnung und den technischen Regelwerken entsprechen.

Wenden Sie sich einfach direkt an unsere Sanitärbetriebe in der Region