02.01.2006
Basiszinssatz nach § 247 BGB seit 01.01.2006 auf 1,37% gestiegen
Der Basiszinssatz, der für die Berechnung von Verzugszinsen dient, ist seit 1. Januar 2006 von zuvor 1,17% auf 1,37% gestiegen. Er verändert sich jeweils am 1. Januar und 1. Juli und wird von der Deutschen Bundesbank bekanntgegeben.
01.11.2005Neue Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge
Mit dem "Gesetz zur Änderung des Vierten und Sechsten Buches Sozialgesetzbuch" werden die Sozialversicherungsbeiträge ab Januar 2006 spätestens am drittletzten Bankarbeitstag fällig.
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01.10.2005Angabe des Lieferzeitpunkts in der Rechnung
Das Bundesfinanzministerium äußert sich in einem Schreiben zur Angabe des Lieferzeitpunkts in Rechnungen und geht auf verschiedene Fälle näher ein.
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18.09.2005Spannung nach der Bundestagswahl: An welchen Wahlvorhaben halten die künftigen Regierungsparteien fest?
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat die Parteiprogramme zur Bundestagswahl am 18. September aus handwerkspolitischer Sicht analysiert und dazu eine vergleichende Gegenüberstellung erarbeitet. Diese Synopse bietet einen Überblick über alle handwerksrelevanten Positionen und konkreten Vorhaben der einzelnen Parteien. Die Synopse kann
hier heruntergeladen werden. Die Forderungen des Handwerks an die Parteien zur Wahl 2005 hat der ZDH in seinen
Wahlprüfsteinen formuliert.
01.05.2005Belastung des Handwerks mit Bürokratiekosten
Zu dem Thema hat das Institut für Mittelstandsforschung Bonn in seinem Jahrbuch zur Mittelstandsforschung 2/2004 die Ergebnisse einer entsprechenden Untersuchung veröffentlicht. Den Aufsatz gibt es
hier als Download.
01.04.2005Lohnkostenzuschuss bei Einstellung ausgebildeter junger Arbeitsloser
Mit einem gemeinsamen Programm wollen das Land Niedersachsen und die Arbeitsagenturen arbeitslosen jungen Menschen bis 25 Jahren zu einem Arbeitsplatz verhelfen. Kleine und mittlere Unternehmen können für 6 Monate einen pauschalen Lohnkostenzuschuss von 500 € bekommen, wenn sie einen jungen Mann oder eine junge Frau einstellen, der/die nach der Ausbildung 3 Monate oder länger arbeitslos ist. Vor allem Jugendliche mit außerbetrieblicher Ausbildung sollen so gefördert werden. Unternehmen können die bereitgestellten Mittel (in 2005 für etwa 2.500 Jugendliche) bei ihrer örtlichen Agentur für Arbeit beantragen. Nähere Informationen können der
Richtlinie über die Zuwendungsgewährung und dem
Antragsformular entnommen werden.
01.03.2005Regionalbericht Hildesheim 2005 liegt vor
Das neue Zahlenwerk der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Hildesheim Region (HI-REG) mbH gibt u.a. Einblick in die Struktur und Entwicklung der Bevölkerung, der Unternehmen, Beschäftigung sowie Ausbildung und Qualifikation in der Region Hildesheim. Außerdem informiert der Bericht über die Standortvorteile der Region Hildesheim, die verfügbaren Gewerbeflächen und die regionale Wirtschaftsförderung. Der Regionalbericht 2005 steht unter
www.hi-reg.de unter dem Menüpunkt "Service" und dort unter "Publikationen" als kostenfreie Downloadversion (3,3 MB) zur Verfügung oder kann dort als Druckversion (120 S.) zum Kostenbeitrag von 20,00 € (inkl. MwSt u. Versand) bestellt werden.
02.01.2005Neue Gefahrstoffverordnung bringt etliche Änderungen für den betrieblichen Gefahrstoffschutz
Seit 01.01.2005 gilt die wegen europäischer Vorgaben grundlegend novellierte Gefahrstoffverordnung. Auf welche Neuerungen sich die Betriebe beim Schutz vor Gefährdungen bei der Arbeit mit Gefahrstoffen einrichten müssen, erläutert ein aktuelles
Merkblatt der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Den neuen Text der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) finden Sie
hier.
02.01.2005Verwaltungsmodernisierung in Niedersachsen
Am 01.01.2005 trat die veränderte Aufgabenzuordnung der Landesverwaltung in Kraft. Das Innenministerium informiert in der Broschüre "Veränderte Zuständigkeiten ab 1. Januar 2005" darüber, welche Dienststelle künftig die Aufgaben der aufgelösten Behörden wie z.B. Bezirksregierungen, Vermessungs-, Kataster- und Agrarstrukturbehörden, Landesamt für Ökologie, für Straßenbau etc. erledigt. Die Broschüre kann
hier heruntergeladen werden.
Weitere Informationen zur Verwaltungsmodernisierung und Übersichten zur neuen Struktur der Landesverwaltung finden Sie auf den Internetseiten des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport, erreichbar über
www.mi.niedersachsen.de
02.12.2004
Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen
Bei vielen Freistellungsbescheinigungen gemäß § 48b EStG endet die Geltungsdauer am 31. Dezember 2004. Das Bundesfinanzministerium hat erklärt, dass bei Antragstellung bis maximal 6 Monate vor Ablauf der Bescheinigung auf ausdrücklichen Antrag eine Folgebescheinigung erstellt werden kann. Wird die Ausstellung dagegen mehr als 6 Monate vor Ablauf verlangt oder fehlt im Antrag der Wunsch nach einer Folgebescheinigung, wird eine Freistellungsbescheinigung ausgestellt, die ab dem Tag der Ausstellung gültig ist.