10.09.2015
Beschäftigung geflüchteter Menschen
Im Wettbewerb um Fachkräfte und Auszubildende empfiehlt die Bundesagentur für Arbeit, auch die Potenziale von geflüchteten Menschen stärker in den Blick zu nehmen.
In ihrem aktuellen Merkblatt für Arbeitgeber beantwortet die Bundesagentur für Arbeit die wichtigsten Fragen wie z.B.
- Dürfen Asylsuchende, anerkannte Flüchtlinge und Geduldete arbeiten?
- Was gilt es bei Ausbildungen zu beachten?
- Was muss bei einem Praktikum und anderen betrieblichen Tätigkeiten beachtet werden?
- Wie findet ein Arbeitgeber potenzielle Kandidaten?
- Welche Unterstützungsmöglichkeiten gibt es?
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Merkblatt "Potenziale nutzen - geflüchtete Menschen beschäftigen"
In einem weiteren aktuellen Merkblatt geht die Bundesagentur für Arbeit näher auf die Regelungen für Asylbewerber und geduldete Personen ein, da hier besondere Vorgaben zu beachten sind.
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Merkblatt "Praktika und betriebliche Tätigkeiten für Asylbewerber und geduldete Personen"