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09.11.2015

Warnung vor Computerkriminalität

Das Landeskriminalamt Baden-Württemberg hat vor kurzem vor einer neuen Masche der digitalen Erpressung gewarnt: E-Mails von Bewerbern, die gar keine Bewerber sind.
 
Hierbei versuchen Kriminelle durch Bewerbungen per E-Mail den Computer mit einer Schadsoftware zu infizieren um anschließend "Lösegeld" für die Entfernung zu erpressen.

Computerbezogene Straftaten verursachen bei Bürgern, Behörden und Betrieben Jahr für Jahr steigende materielle und immaterielle Schäden.

Mit der nachfolgend zum Download bereitgestellten Broschüre "Cybercrime - Handlungsempfehlungen für die Wirtschaft in Fällen von Cybercrime" möchte die deutsche Polizei eine Hilfestellung bieten, wenn Sie in Ihrem Unternehmen von Cybercrime-Straftaten betroffen sind.

Warnmeldung des LKA Baden-Württemberg vom 20.10.2015

Cybercrime - Handlungsempfehlungen für die Wirtschaft in Fällen von Cybercrime