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20.06.2011

Pfändungsfreigrenzen werden zum 01.07.2011 angehoben

Das Bundesjustizministerium hat zum 01. Juli eines jeden zweiten Jahres die Höhe der unpfändbaren Beträge des Arbeitseinkommens bekannt zu geben. Dieser Pflicht ist das Bundesjustizministerium durch Veröffentlichung der Pfändungsfreigrenzen im Bundesgesetzblatt Nr. 22 vom 17. Mai 2011 nachgekommen.
 
Innungsmitglieder können den entsprechenden Auszug aus dem Bundesgesetzblatt mit den neuen, ab 01.07.2011 geltenden Pfändungsfreibeträgen in unseren Geschäftsstellen anfordern.