02.09.2011Unternehmen können einen Arbeitnehmer nunmehr auch dann ohne Sachgrund für maximal zwei Jahre befristet einstellen, wenn dieser schon einmal beschäftigt war, aber das frühere Arbeitsverhältnis länger als drei Jahre zurückliegt.
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01.07.2011
Basiszinssatz nach § 247 BGB zum 01. Juli 2011 auf 0,37% angepasst
Die Deutsche Bundesbank hat die Anpassung des Basiszinssatzes des Bürgerlichen Gesetzbuches mit Wirkung ab 01. Juli 2011 auf 0,37% (zuvor 0,12%) bekannt gegeben. Der Basiszinssatz, der als Bezugsgröße für die Berechnung von Verzugszinsen dient, wird jeweils zum 1. Januar und 1. Juli neu berechnet.
20.06.2011Das Bundesjustizministerium hat zum 01. Juli eines jeden zweiten Jahres die Höhe der unpfändbaren Beträge des Arbeitseinkommens bekannt zu geben. Dieser Pflicht ist das Bundesjustizministerium durch Veröffentlichung der Pfändungsfreigrenzen im Bundesgesetzblatt Nr. 22 vom 17. Mai 2011 nachgekommen.
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25.05.2011Seit 01.05.2011 gilt in Deutschland für die Bürger folgender Staaten die Arbeitnehmerfreizügigkeit und die Dienstleistungsfreiheit: Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Tschechien und Ungarn.
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25.05.2011Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie bietet über seine Internetseiten Broschüren und Flyer zu verschiedenen Themenbereichen zum unentgeltlichen Bezug oder als PDF-Download an. Die aktualisierte Broschüre "Unternehmensnachfolge - Die optimale Planung" gibt sowohl dem Übergebenden wie auch dem Übernehmer vielfältige Hinweise und Tipps für eine erfolgreiche Betriebsübergabe.
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27.01.2011
Keine Insolvenzgeldumlage in 2011
Arbeitgeber zahlen in diesem Jahr keine Insolvenzgeldumlage. Nachdem der Umlagesatz für das Insolvenzgeld in 2010 wegen der Folgen der sogenannten Wirtschafts- und Finanzkrise von 0,1 Prozent auf 0,41 Prozent erhöht worden war, konnte er für 2011 auf 0,0 Prozent abgesenkt werden. Dies regelt die "Verordnung zur Festsetzung des Umlagesatzes für das Insolvenzgeld für das Kalenderjahr 2011 (InsoGeldFestV) vom 17.12.2010".
10.01.2011
Basiszinssatz nach § 247 BGB bleibt ab 01.01.2011 bei 0,12%
Die Deutsche Bundesbank hat die Anpassung des Basiszinssatzes des Bürgerlichen Gesetzbuches mit Wirkung ab 01.01.2011 auf 0,12% (zuvor ebenfalls 0,12%) bekannt gegeben. Der Basiszinssatz, der als Bezugsgröße für die Berechnung von Verzugszinsen dient, wird jeweils zum 1. Januar und 1. Juli neu berechnet.