Aus- und Weiterbildung


Weiterbildungsförderungsprogramm WeGebAU 2007


Mit dem Programm WEiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter Arbeitnehmer in Unternehmen (WeGebAU 2007) will die Bundesagentur für Arbeit die Chancen für Ältere und Geringqualifizierte in Unternehmen verbessern.

Für das WeGebAU 2007 stehen im Bezirk der Arbeitsagentur Hildesheim ca. 730.000,00 EUR zur Verfügung.

Förderung der Weiterbildung von gering qualifizierten und ungelernten Beschäftigten

Dieser Zuschuss soll gering qualifizierten Beschäftigten, d.h., Personen mit Berufsabschluss und mindestens 4jähriger Tätigkeit auf Helferebene sowie ungelernten Arbeitnehmern die Möglichkeit zu Qualifizierungen (Nachholen eines fehlenden Berufsabschlusses, Aufstiegsfortbildungen oder auch Teilqualifizierungen ohne anerkannten Berufsabschluss) bieten, ohne ihr Beschäftigungsverhältnis kündigen zu müssen. Hierdurch sollen den Betrieben die bewährten Arbeitskräfte erhalten bleiben und qualifikationsbedingte Entlassungen verhindert werden.

Was und wer wird gefördert?
Arbeitgeber können einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt erhalten, wenn der Arbeitnehmer bisher keinen Berufsabschluss erworben hat, im Rahmen des bestehenden Arbeitsverhältnisses und unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts mit der Weiterbildung einen anerkannten Berufsabschluss oder eine Teilqualifizierung anstrebt und wegen der Teilnahme an der Weiterbildung die Arbeitsleistung ganz oder teilweise nicht erbringen kann.

Wie hoch ist der Zuschuss?
Für den Zeitraum, in dem der Arbeitnehmer wegen der Weiterbildung keine Arbeitsleistung erbringt, erhält der Arbeitgeber einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt einschließlich der darauf entfallenden Sozialversicherungsbeiträge.

Förderung der Weiterbildung von älteren Arbeitnehmern

Die zweite Personengruppe im Rahmen des Programms stellen die beschäftigten älteren Arbeitnehmer dar. Hier sollen die Fördervoraussetzungen auf ein Lebensalter von 45 Jahren und eine maximale Betriebsgröße von 250 Beschäftigten festgeschrieben werden. Ältere Beschäftigte können einen Bildungsgutschein erhalten. Die Förderung setzt die Teilnahme an einer nach der Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung (AZWV) zertifizierten Maßnahme voraus.

Mit dem Inkrafttreten der gesetzlichen Regelungen für diesen Personenkreis ist allerdings erst zum 01.05.2007 zu rechnen.

Was kann erstattet werden?
Dem Arbeitnehmer können die Weiterbildungskosten für die Teilnahme an einer anerkannten Qualifizierungsmaßnahme erstattet werden – die Dauer der Maßnahme ist nicht entscheidend.

Wenn es sich beim Arbeitnehmer gleichzeitig um einen gering qualifizierten Beschäftigten handelt, ist eine parallele Förderung des Arbeitgebers mit dem Arbeitsentgeltzuschuss (§ 235c SGB III) möglich.

Die Chancen und Risiken der Arbeitnehmer am Arbeitsmarkt werden entscheidend von der Qualifikation bestimmt. Ältere und gering Qualifizierte tragen das mit Abstand höchste Arbeitsmarktrisiko.

Nicht nur für die Arbeitnehmer hat die berufliche Qualifizierung zukunftssichernde Auswirkungen, sondern auch für die Betriebe, die auf ein aktuelles Fachwissen der Beschäftigten zurückgreifen können.

Job-Rotation (Förderung der beruflichen Weiterbildung durch Vertretung)

Der Zuschuss soll die Bereitschaft von Arbeitgebern erhöhen, Arbeitnehmer für die berufliche Weiterbildung von der Beschäftigung im Betrieb freizustellen. Gleichzeitig sollen zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeiten für Arbeitslose bereit gestellt und ihre Chancen auf berufliche Wiedereingliederung verbessert werden.

Was und wer wird gefördert?
Im Rahmen der Job-Rotation können Arbeitgeber, die einem Arbeitnehmer die Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildung ermöglichen und dafür einen Arbeitslosen befristet einstellen, einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt des Vertreters erhalten. Wird ein Arbeitsloser von einem Verleiher eingestellt, um ihn als Vertreter im Rahmen der Job-Rotation zu verleihen, kann der Entleiher einen Zuschuss für das dem Verleiher zu zahlende Entgelt erhalten. Die Agentur für Arbeit kann auch Dritte damit beauftragen, die Job-Rotation in Unternehmen vorzubereiten und zu gestalten.

Ansprechpartner:
Agentur für Arbeit Hildesheim,
Arbeitgeber - Service
Am Marienfriedhof
31134 Hildesheim
Tel. (05121) 96 96 66
Fax: (05121) 96 96 00
E-Mail: Hildesheim.Stellen@arbeitsagentur.de