Aus- und Weiterbildung


Meister-BAföG wird zum Aufstiegs-BAföG


Mit dem Inkrafttreten der dritten Novelle des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) - 3. AFBGÄndG - wird aus dem "Meister-BAföG" das neue "Aufstiegs-BAföG". Am gleichen Tag treten auch die Verbesserungen beim AFBG mit der BAföG-Novelle - 25. BAföGÄndG - in Kraft. Danach können sich AFBG-Geförderte ab dem 01. August 2016 über höhere Bedarfssätze, Zuschussanteile und Freibeträge freuen.

Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)

Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) ist ein umfassendes Förderinstrument für die berufliche Bildung in grundsätzlich allen Berufsbereichen, und zwar unabhängig davon, in welcher Form die Aufstiegsfortbildung durchgeführt wird (Vollzeit / Teilzeit / schulisch / außerschulisch /mediengestützt / Fernunterricht). Somit fördert das AFBG nicht nur die Fortbildung zum Meister / zur Meisterin , sondern z.B. auch zum Techniker / zur Technikerin oder zum Betriebswirt / zur Betriebswirtin (Hwk).

Die Förderung ist altersunabhängig und beinhaltet Zuschüsse wie auch zinsgünstige Darlehensanteile. Für Familien gibt es besondere Förderkonditionen.

Förderfähig sind angestrebte Abschlüsse von Qualifizierungsmaßnahmen, die über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen. Nicht gefördert werden Fortbildungsabschlüsse, die oberhalb der Meisterebene liegen, wie z.B. ein Hochschulabschluss.

Detaillierte Informationen

Ausführliche Informationen zu den Förderungsvoraussetzungen, zur Förderungshöhe, zur Antragstellung und vieles mehr erhalten Sie unter  www.aufstiegs-bafoeg.de