30.03.2009Am 01. August 2009 tritt die reformierte Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt sind die erforderlichen berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse des Ausbilders wieder mittels Prüfungszeugnis oder anderen Nachweises zu belegen. Die Verordnung war seit Mai 2003 ausgesetzt und damit Ausbilder von dieser Nachweispflicht befreit worden, um der Wirtschaft das Bereitstellen zusätzlicher Ausbildungsplätze zu ermöglichen.
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