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30.03.2009

Ausbildereignungsprüfung ab 01.08.2009 wieder Pflicht

Am 01. August 2009 tritt die reformierte Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt sind die erforderlichen berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse des Ausbilders wieder mittels Prüfungszeugnis oder anderen Nachweises zu belegen. Die Verordnung war seit Mai 2003 ausgesetzt und damit Ausbilder von dieser Nachweispflicht befreit worden, um der Wirtschaft das Bereitstellen zusätzlicher Ausbildungsplätze zu ermöglichen.
 
Befreiungsvorschriften stellen sicher, dass diejenigen, die in den vergangenen Jahren erfolgreich und ohne Beanstandungen ausgebildet haben, auch weiterhin kein Prüfungszeugnis oder anderen Nachweis vorlegen müssen. Damit soll ein gleitender Übergang auf die neue Rechtslage gewährleistet werden. Zeugnisse über eine Eignungsprüfung nach einer früheren Ausbilder-Eignungsverordnung bleiben weiterhin gültig. Die Qualifikation als Handwerksmeister beinhaltet auch die berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse (Teil IV der Meisterprüfung) und gilt wie bisher als Eignungsnachweis.