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Bauschlichtungsstelle Niedersachsen


Bauschlichtung - die bessere Lösung für Baustreitigkeiten
  • besser
  • schneller
  • preiswerter als ein Bauprozess vor Gericht

Besser. Bei der Bauschlichtung gibt es keine lange schriftliche Auseinandersetzung. Eine kurze schriftliche Vorbereitung reicht aus. Dann besichtigt der Vorsitzende (ein erfahrener Jurist mit bautechnischem Verständnis) an Ort und Stelle zusammen mit den Beteiligten die geleisteten Arbeiten. Unter seiner Leitung werden in einem ausführlichen Gespräch Lösungen entwickelt, die beide Seiten akzeptieren können. Die Beteiligten schließen dann eine Vereinbarung, die den Streit beendet und die für beide bindend ist.

Schneller. Ein Bauprozess kann mehrere Jahre dauern. Das Bauschlichtungsverfahren ist wesentlich kürzer. Es dauert selten länger als 6 Wochen.

Preiswerter. Bauprozesse können durch mehrere Instanzen gehen und dadurch teuer werden. bei der Bauschlichtung gibt es keine zweite Instanz.
Bauprozesse werden auch durch Sachverständigengutachten teuer. In der Bauschlichtung sind Sachverständige oft gar nicht nötig, und wenn doch, wird kein teures Gutachten in Auftrag gegeben, sondern nur eine mündliche oder schriftliche Erläuterung.
Wer im Bauprozess nur zum Teil Recht bekommt, muss einen Teil der Kosten des Gerichts, des Sachverständigen und beider Anwälte tragen. Das kann sehr teuer werden.
Im Schlichtungsverfahren können sich die Beteiligten durch Rechtsanwälte vertreten lassen, nötig ist das aber nicht.
In der Regel kommen im Schlichtungsfall überschaubare 800 bis 1.100 Euro auf die streitenden Parteien zu.

Was gehört vor die Bauschlichtungsstelle?

Alle Streitigkeiten aus Bauverträgen, auch nach der VOB, insbesondere:
  • wenn es um Baumängel geht,
  • wenn unklar ist, was im Vertrag vereinbart ist,
  • wenn streitig ist, ob ein Vertrag wirksam ist,
  • wenn über die Berechtigung einer Rechnung gestritten wird,
  • wenn ein Zahlungseinbehalt des Bauherrn angezweifelt wird.


Wer kann die Bauschlichtung beantragen?

Alle privaten, gewerblichen und öffentlichen Bauherren, Bauhandwerker, Bauunternehmer, Bauträger, Architekten und sonstigen Planer.

Wie wird die Bauschlichtung eingeleitet?

Sie stellen einen Antrag an die Bauschlichtungsstelle auf Durchführung eines Schlichtungsverfahrens und schildern darin kurz das Problem.
Ist der andere Beteiligte mit dem Schlichtungsverfahren einverstanden, dann teilen Sie dies bitte mit. Die Bauschlichtung ist freiwillig und beide Beteiligten müssen einverstanden sein.
Die Bauschlichtung ist nicht kostenlos, aber preiswert.
Das Antragsformular und alle notwendigen Informationen finden Sie im Internet unter www.bauschlichtungsstelle-niedersachsen.de

So erreichen Sie die Bauschlichtungsstelle

Bauschlichtungsstelle Niedersachsen
c/o Landesvertretung der Handwerkskammern Niedersachsen
Ferdinandstr. 3
30175 Hannover

Telefon: (0511) 3 80 87 13
Fax: (0511) 3 80 87 22
E-Mail: info@bauschlichtungsstelle-niedersachsen.de