Verbraucherinformation


Kfz-Schiedsstellen


Die Kfz-Schiedsstelle ist eine freiwillige und branchenspezifische Institution der Organisation des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes für den Verbraucherschutz.

Das Kfz-Gewerbe leistet seit Einrichtung der ersten Schiedsstellen 1970 in München und Hamburg einen erfolgreichen Beitrag zur außergerichtlichen Klärung von Streitfällen. So muss nicht jeder Streit, den die Betroffenen, der Autofahrer und der Kfz-Innungsbetrieb, nicht selbst beigelegen können, unbedingt vor Gericht ausgetragen werden. Die Höhe der Gerichtskosten und die lange Dauer eines Gerichtsverfahrens stehen dem kostenlosen Schiedsverfahren, das relativ rasch abgewickelt wird, gegenüber. Ein weiterer Vorteil des Schiedsverfahrens ist, dass die spätere Anrufung eines Gerichts nicht ausgeschlossen ist.

Der Kfz-Schiedsstellenkommission gehören Juristen und Fachleute an, die sich bemühen, einen gerechten Ausgleich zwischen den Parteien herbeizuführen; es handelt sich hierbei um Vertreter der Deutschen Automobil-Treuhand GmbH (DAT), einer anerkannten Überwachungsorganisation, des ADAC und der Kfz-Innung.

1. Schiedsstellen des Kfz-Handwerks

Zuständig für die außergerichtliche Erledigung von Streitigkeiten zwischen Kunden und den innungsangehörigen Werkstätten über Handwerksleistungen. Der Geschäftssitz der Werkstatt oder des Autohauses ist ausschlaggebend für die jeweils zuständige Kfz-Schiedsstelle. Zu finden sind sie auf der Internetseite www.kfz-schiedsstellen.de , gelistet nach Bundesländern.

Für den Bezirk der Innung des Kraftfahrzeuggewerbes Hildesheim - Landkreis Hildesheim - ist aktuell keine Kfz-Schiedsstelle eingerichtet.

Die Schiedsstelle des Kfz-Handwerks hat folgende Aufgaben:
  • die Notwendigkeit der Reparaturen zu prüfen,
  • die ordnungsgemäße Durchführung der Werkstattarbeiten zu prüfen,
  • die Angemessenheit der Reparaturkosten zu prüfen.

Der Aufgabenbereich umfasst ebenfalls Streitigkeiten über Reparaturen aufgrund der Behebung von Sachmängeln oder aus Garantieversprechen einschließlich deren Bezahlung.

Die Kfz-Schiedsstelle befasst sich nicht mit Streitigkeiten, die bei Gericht anhängig sind. Sie kann auch nur tätig werden bei Streitigkeiten mit Kfz-Betrieben, die der Innung angehören. Innungsmitglieder führen meistens deutlich sichtbar das weiß-blaue Schild mit dem Kfz-Emblem und der Aufschrift "Kraftfahrzeuggewerbe - Meisterbetrieb der Kfz-Innung".

2. Schiedsstelle des Gebrauchtwagen-Handels beim Landesverband des Kfz-Gewerbes Niedersachsen-Bremen e.V.

Zuständig für die außergerichtliche Erledigung von Streitigkeiten zwischen Kunden und den innungsangehörigen Betrieben in Niedersachsen und Bremen aus Kaufverträgen über Gebrauchtwagen.

Geschäftsstelle für das Schiedsverfahren:
Schiedsstelle des Gebrauchtwagen-Handels beim Landesverband Niedersachsen-Bremen
Ehlbeek 15
30938 Großburgwedel
Telefon: (0 51 39) 95 78 - 11
Telefax: (0 51 39) 95 78 - 20
E-Mail:  info@kfz-nds.de

Die Schiedsstelle des Gebrauchtwagen-Handels befasst sich vor allem mit
  • technischen Mängeln am Auto,
  • Unfallschäden,
  • Problemen mit dem Kaufvertrag.

Mündliche Verhandlung vor der Schiedskommission