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21.11.2012

Diesel-Partikelfilterförderung bis 31. Dezember 2013

Das Bundesumweltministerium hat aufgrund der bisherigen hohen Anzahl von nachträglich eingebauten Partikelfiltern die Förderrichtlinie so angepasst, dass Nachrüstungen bis zum 31. Dezember 2013 gefördert werden können.
 
Dadurch sind auch nach Ausschöpfung der für 2012 veranschlagten Haushaltsmittel weiterhin Anträge auf Förderung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) möglich. Die Bewilligung dieser Anträge wird nach Angabe des BAFA unter der aufschiebenden Bedingung erteilt, dass im Bundeshaushalt 2013 veranschlagte Haushaltsmittel verfügbar sind.

Für Nachrüstungen, die bis einschließlich 31. Dezember 2012 durchgeführt werden und deren Antrag bis spätestens 15. Februar 2013 eingeht, beträgt der Förderbetrag noch 330,00 Euro. Nachrüstungen, die erst in 2013 erfolgen und für die der Antrag bis 15. Februar 2014 gestellt wird, werden nur mit 260,00 Euro bezuschusst.

Die Abwicklung des Förderprogramms übernimmt weiterhin das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) www.bafa.de

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Foto: Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe