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08.01.2008

Basiszinssatz nach § 247 BGB seit 01.01.2008 auf 3,32% gestiegen

Die Deutsche Bundesbank hat die Anpassung des Basiszinssatzes des Bürgerlichen Gesetzbuches mit Wirkung ab 01.01.2008 auf 3,32% (zuvor 3,19%) bekannt gegeben. Der Basiszinssatz, der als Bezugs-größe für die Berechnung von Verzugszinsen dient, wird jeweils zum 1. Januar und 1. Juli neu berechnet.