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21.12.2020

Neuer gesetzlicher Mindestlohn ab 01.01.2021

Gemäß der Dritten Verordnung zur Anpassung der Höhe des Mindestlohns tritt ab 01. Januar 2021 eine Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns in Kraft.
 
Zum 01. Januar 2021 steigt dann der gesetzliche Mindestlohn um 15 Cent von 9,35 Euro auf 9,50 Euro je Zeitstunde. Wer einen Minijobber beschäftigt, muss zum Jahreswechsel eventuell den Arbeitsvertrag anpassen.

Minijobber könnten auf Grund der Erhöhung bei gleicher monatlicher Stundenzahl die Einkommensgrenze von 450 Euro überschreiten. Das Arbeitsverhältnis wäre dann grundsätzlich sozialversicherungspflichtig. Soll die Anstellung weiterhin als Minijob gelten, müssen Arbeitsverträge mit Stundenbezifferung gegebenenfalls geändert werden indem die Stundenzahl entsprechend reduziert wird.