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12.07.2018

Basiszinssatz ab 01.07.2018 unverändert bei -0,88%

Die Deutsche Bundesbank hat die Anpassung des Basiszinssatzes nach § 247 des Bürgerlichen Gesetzbuches mit Wirkung ab 01. Juli 2018 auf -0,88% (zuvor -0,88%) bekannt gegeben.
 
Der Basiszinssatz, der als Bezugsgröße für die Berechnung von Verzugszinsen dient, wird jeweils zum 1. Januar und 1. Juli neu berechnet.

Für die Höhe des Verzugszinssatzes nach § 288 Abs. 1 BGB ergibt sich damit 4,12 % (-0,88 % + 5,00%) bzw. nach § 288 Abs. 2 BGB 8,12 % (-0,88% + 9,00%).