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14.05.2018

Meisterprämie kann ab sofort beantragt werden

Die Niedersächsische Landesregierung hat verkündet, dass die Meisterprämie für das Handwerk ab 14. Mai 2018 bei der NBank beantragt werden kann.
 
Die Details hat das Niedersächsische Wirtschaftsministerium in der "Richtlinie zur Gewährung einer Billigkeitsleistung für eine Prämie bei erfgolgreich abgelegter Meisterprüfung im Handwerk (Meisterprämie im Handwerk)" geregelt, die im Niedersächsischen Ministerialblatt vom 09.05.2018 veröffentlicht wurde.

Die Prämie beträgt 4.000 Euro. Sie richtet sich an diejenigen, die ihre Meisterprüfung erfolgreich seit dem 01.09.2017 insgesamt abgeschlossen haben oder dies noch bis zum 31.12.2019 tun werden. Maßgeblich ist dabei das Datum des Prüfungszeugnisses. Voraussetzung für die Gewährung der Prämie: Hauptwohnsitz oder Ort der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in einem Handwerksbetrieb müssen seit mindestens sechs Monaten in Niedersachsen liegen.

Die Meisterprämie gilt für sämtliche Meisterausbildungen, ist also nicht auf die zulassungspflichtigen Gewerke des Handwerks beschränkt. Der Antrag muss zudem spätestens 16 Monate nach insgesamt bestandener Meisterprüfung gestellt werden (Ausschlussfrist).

Zuständig für die Beratung, Antagsannahme und Bewilligung der Meisterprämie ist die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank), Günther-Wagner-Allee 12-16, 30177 Hannover. Die Antragstellung und die Einreichung der erforderlichen Nachweise erfolgen online über das Kundenportal der NBank, dazu ist eine Registrierung auf der Webseite https://kundenportal.nbank.de/irj/portal notwendig. Die NBank teilt den Begünstigten die Gewährung der Meisterprämie mit und zahlt diese aus.

Durch die Gewährung der Meisterprämie soll der Meistertitel im Handwerk attraktiver werden. Die Prämie schafft Anreize für Nachwuchskräfte, sich fortzubilden und die eigene Qualifikation zu stärken. Außerdem soll die Meisterprämie die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung unterstreichen.