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23.07.2015

Adressbuch- und Anzeigenschwindel

Unseriöse Anbieter setzen gerade in der Urlaubszeit darauf, dass in den Betrieben Formulare ohne genauere Prüfung unterschrieben bzw. Zahlungsaufforderungen beglichen werden.
 
Deshalb sollten Unternehmer ihr Büropersonal jetzt noch einmal für diese Masche sensibilisieren und anweisen, eingehende Formulare und Rechnungen stets gründlich zu prüfen.

Bei den per Post oder E-Mail eingehenden Angeboten zur Eintragung in Adress- oder Branchenbücher oder Online-Datenbanken wird oft der Anschein amtlicher Formulare erweckt und bei Rechnungen, dass es sich um einen bereits erteilten Auftrag handele. Im Kleingedruckten wird oft erst erkennbar, dass stattdessen ein kostenpflichtiges Angebot bzw. eine kostenpflichtige Offerte vorliegt.