30.06.2014
Basiszinssatz nach § 247 BGB vermindert sich zum 01.07.2014 auf -0,73%
Die Deutsche Bundesbank hat die Anpassung des Basiszinssatzes des Bürgerlichen Gesetzbuches mit Wirkung ab 01. Juli 2014 auf -0,73% (zuvor -0,63%) bekannt gegeben.
Der Basiszinssatz, der als Bezugsgröße für die Berechnung von Verzugszinsen dient, wird jeweils zum 1. Januar und 1. Juli neu berechnet.
Für die Höhe des Verzugszinssatzes nach § 288 Abs. 1 BGB ergibt sich damit 4,27 % (-0,73 % + 5,00%) bzw. nach § 288 Abs. 2 BGB 7,27 % (-0,73% + 8,00%).