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02.01.2013

Basiszinssatz nach § 247 BGB ab 01.01.2013 auf -0,13% vermindert

Die Deutsche Bundesbank hat die Anpassung des Basiszinssatzes des Bürgerlichen Gesetzbuches mit Wirkung ab 01. Januar 2013 auf -0,13% (zuvor 0,12%) bekannt gegeben.
 
Der Basiszinssatz, der als Bezugsgröße für die Berechnung von Verzugszinsen dient, wird jeweils zum 1. Januar und 1. Juli neu berechnet.

Für die Höhe des Verzugszinssatzes nach § 288 Abs. 1 BGB ergibt sich damit 4,87 % (-0,13 % + 5,00%) bzw. nach § 288 Abs. 2 BGB 7,87 % (-0,13% + 8,00%).