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10.01.2011

Basiszinssatz nach § 247 BGB bleibt ab 01.01.2011 bei 0,12%

Die Deutsche Bundesbank hat die Anpassung des Basiszinssatzes des Bürgerlichen Gesetzbuches mit Wirkung ab 01.01.2011 auf 0,12% (zuvor ebenfalls 0,12%) bekannt gegeben. Der Basiszinssatz, der als Bezugsgröße für die Berechnung von Verzugszinsen dient, wird jeweils zum 1. Januar und 1. Juli neu berechnet.