Unsere Broschüre:
Handwerkerkarte
10.01.2011
Basiszinssatz nach § 247 BGB bleibt ab 01.01.2011 bei 0,12%
Die Deutsche Bundesbank hat die Anpassung des Basiszinssatzes des Bürgerlichen Gesetzbuches mit Wirkung ab 01.01.2011 auf 0,12% (zuvor ebenfalls 0,12%) bekannt gegeben. Der Basiszinssatz, der als Bezugsgröße für die Berechnung von Verzugszinsen dient, wird jeweils zum 1. Januar und 1. Juli neu berechnet.