Verbraucherinformation


Winterreifen


Winterreifen sind jetzt Pflicht - Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung und der Bußgeldkatalog-Verordnung seit 04. Dezember 2010 in Kraft

Die neu geregelte Winterreifenpflicht ist am 04. Dezember 2010 in Kraft getreten.

Das OLG Oldenburg hatte am 09. Juli 2010 die Winterreifenpflicht, wie sie bislang in § 2 Abs. 3a der StVO geregelt war, wegen Verstoßes gegen das Bestimmtheitsgebot (Artikel 103 Abs. 2 Grundgesetz) für verfassungswidrig erklärt. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hatte daraufhin angekündigt, die Vorschrift durch eine Regelung ersetzen zu wollen, die den obergerichtlichen Bedenken Rechnung trägt.

Am 26. November 2010 entschied der Bundesrat über den vom Bundesverkehrsminister vorgelegten Gesetzentwurf und am 03. Dezember 2010 wurden die neuen Vorschriften im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern enthält die Neuregelung keine zeitliche Bestimmung, d.h., es gibt keinen festgelegten Zeitraum, in dem ein Winterreifen gefahren werden muss.

Stattdessen sieht die Änderung des § 2 Abs. 3a StVO vor, dass bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden darf, deren Profil der Lauffläche und Struktur für die genannten winterlichen Wetterverhältnisse ausgelegt sind (M+S-Reifen). Bei schweren Nutzfahrzeugen (Busse und Lkw der Fahrzeugklassen M2, N2 und N3) genügen Winterreifen auf den Antriebsachsen.

In der Begründung heißt es, dass M+S-Reifen im allgemeinen Sprachgebrauch als Winterreifen bezeichnet, als solche verkauft und mit einem M+S-Symbol (teilweise auch in Verbindung mit dem Bergpiktogramm mit Schneeflocke-Alpine Symbol) gekennzeichnet werden. Aber auch Ganzjahresreifen können den rechtlichen Anforderungen entsprechen und mit einem M+S Symbol versehen sein.

Außerdem werden die Regelsätze für Bußgelder bei Verstößen verdoppelt. Für Fahrten ohne M+S-Reifen bei winterlichen Straßenverhältnissen droht ein Bußgeld von 40 Euro, bei Verkehrsbehinderung ein Bußgeld von 80 Euro. Damit zieht die Geldbuße künftig auch den Eintrag eines Punktes im Verkehrszentralregister nach sich.



Geeignete Reifen im Winter Pflicht

„Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Witterungsverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage“, so § 2 der StVO. Diese Regelung vermeidet bei glatten Straßen Verkehrsblockaden und Unfälle.
Aber: Was ist eigentlich eine geeignete Bereifung?
Diese Frage war Thema bei einem Gespräch des Landtagsabgeordneten Karl-Heinz Bley mit dem zuständigen Verkehrsminister Walter Hirche. Bley als stellvertretender Landesinnungsmeister des Kfz-Gewerbes Niedersachsen - Bremen weist mit Recht darauf hin, eine klare Definition sei im Interesse der Autofahrer, der Polizei und der Autohäuser. „Der Kunde erwartet vom Kfz-Gewerbe klare und verlässliche Aussagen und unsere Beamten fordern Rechtssicherheit“.
Dazu nahm das Ministerium nun Stellung. Eine starre und einheitliche Winterreifenpflicht besteht danach nicht. Vorschrift sei, dass bei Eis und Schnee das Fahrzeug mit Winterreifen ausgerüstet sein muss. Wird bei winterlichen Witterungsverhältnissen nicht mit wintertauglichen Reifen gefahren, kann ein Bußgeld in Höhe von 20, -- € erhoben werden. Sollte ein Fahrzeug mit ungeeigneter Bereifung auf winterlichen Strassen liegen bleiben und den Strassenverkehr behindern, können sogar 40, -- € Bußgeld fällig werden.

Ein echter Winterreifen weist eine spezielle Gummimischung und eine spezeille Profilierung auf. Als guter Anhaltspunkt gilt das Schneeflockensymbol an der Reifenflanke. Auch aktuelle Reifentests von ADAC und Stiftung Warentest geben Aufschluss. Die Initiative ‚Pro Winterreifen’ (www.pro-winterreifen.de) hat 254 Reifen mit wintertauglichem Profil und Laufflächenmischung gelistet. Auch einigen Ganzjahresreifen mit Schneeflockensymbol können zumindest im Flachland gute Eigenschaften bescheinigt werden. Die Ausführungen sind ein deutliches Signal dafür, dass jeder Verkehrsteilnehmer mit wintertaugliche Reifen fahren sollte.
Bley weist darauf hin, dass die zusätzlichen Kosten gering sind. Schließlich werden die getauschten Sommerreifen im Winter nicht mehr beansprucht und halten entsprechend länger. Und das Kfz-Gewerbe ist vorbereitet. Preiswerte Winterreifen, geringe Montagekosten und die besonders bequeme Einlagerung der nicht benötigten Bereifung im Autohaus machen den Wechsel für jeden verantwortungsbewussten Autofahrer schnell, günstig und bequem.

Quelle: Presseinformation des Landesinnungsverbands Niedersachsen des Kfz-Technikerhandwerks vom 21.11.2006



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