Verbraucherinformation


Dieselpartikelfilter-Förderung


Förderung der Nachrüstung von Diesel-Partikelfiltern verlängert

Nachdem die Förderung der Nachrüstung von Dieselpartikelfiltern zum 31.12.2015 ersatzlos auslaufen sollte, möchte das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) nun doch die Nachrüstung von Dieselpartikelfiltern weiter fördern.

Im Bundesanzeiger vom 31.12.2015 ist inzwischen die Förderrichtlinie (beschlossen am 23.12.2015) veröffentlicht worden.

Auch im Jahre 2016 wird es einen Zuschuss in Höhe von 260,-- Euro geben, der beim BAFA ausschließlich via Internet unter www.bafa.de zu beantragen ist. Die Antragstellung ist ab sofort bis einschließlich 15.11.2016 (Eingang beim BAFA) möglich. Gefördert werden Filternachrüstungen, die ausschließlich in der Zeit vom 1.1.2016 bis 30.09.2016 eingebaut werden.

Wer also seinen Diesel bis zum 30. September 2016 mit einem Partikelfilter nachrüsten lässt, bekommt dafür 260,-- Euro Zuschuss vom Staat. In Frage kommen Diesel-Pkw, die bis einschließlich 31. Dezember 2006 erstmals zugelassen wurden, sowie leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen mit Erstzulassung bis einschließlich 16. Dezember 2009.

Fahrzeuge mit Partikelfilter sind nicht nur umweltfreundlicher, sondern lassen sich auch besser wieder verkaufen. Das Umrüsten übernehmen alle Werkstätten, die Abgasuntersuchungen (AU) durchführen dürfen. Sie informieren über passende Filter, bauen sie ein und bescheinigen die Umrüstung. Die Kosten inklusive Einbau beginnen bei etwa 650,-- Euro. Werkstattadressen finden sich unter www.kfz-meister-finden.de und unsere Innungsbetriebe in der Region sehen Sie hier.


Diesel-Partikelfilter: Fördertopf leer

Bonn, 21. Juni 2013. Der Fördertopf für die Nachrüstung von Dieselpartikelfiltern ist leer.  Nach Angaben des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) werde das Antragsportal in dieser Woche geschlossen und das Förderprogramm beendet.
Damit habe sich das Programm als voller Erfolg erwiesen, so ein ZDK-Sprecher. Die Kfz-Innungsbetriebe hätten die Chance genutzt, ihre Kunden von der Nachhaltigkeit des Umrüstens für die Umwelt und den Werterhalt des Fahrzeugs zu überzeugen. Bereits sechs Monate vor der zeitlich gesetzten Frist bis Ende 2013 seien die Fördermittel in Höhe von 30 Millionen Euro aufgebraucht. Weitere Mittel werden laut Aussagen des Bundesumwelt- und Bundeswirtschaftsministeriums nicht bereitgestellt. Trotzdem sollten umweltbewusste Autofahrer laut ZDK die Investition in einen Partikelfilter auch ohne Förderung nicht scheuen. Die Kosten der Nachrüstung liegen je nach Fahrzeug zwischen zirka 650 und zirka 1.500 Euro inklusive Einbau.

Diesel-Partikelfilter: Noch zirka 30.000 Nachrüstungen möglich

Noch zirka zehn Millionen Euro stehen laut Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in diesem Jahr für die Nachrüstung älterer Dieselfahrzeuge mit Rußpartikelfilter zur Verfügung. Damit lassen sich zirka 30 000 Nachrüstungen realisieren. Daher rät das Kfz-Gewerbe allen Interessierten, sich möglichst rasch um den Einbau eines Partikelfilters im Kfz-Meisterbetrieb zu kümmern. Für alle Nachrüstungen, die 2013 durchgeführt und bis zum 15. Februar 2014 beim BAFA beantragt werden, erhalten die Antragsteller eine Förderung von 260 Euro. Die Förderung endet, wenn die bereitgestellten Gelder aufgebraucht sind. Der Fördertopf für 2013 enthielt 30 Millionen Euro. Die Summe wurde zu zwei Dritteln bereits im vergangenen Jahr verausgabt.

Neben der Finanzspritze profitieren die Autobesitzer je nach Wirkungsgrad des Filters von der freien Fahrt in viele Umweltzonen und von der Wertsteigerung ihres Fahrzeugs. Gefördert werden Umrüstungen in Pkw und leichten Nutzfahrzeugen bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht, die bis 31. Dezember 2006 beziehungsweise 16. Dezember 2009 zugelassen worden sind. Von Vorteil ist die Umrüstung der Dieselfahrzeuge in einem Kfz-Meisterbetrieb, der auch Abgasuntersuchungen (AU) durchführen darf. Dadurch entfällt die kostenpflichtige und zusätzliche Vorstellung des Fahrzeugs bei einer Überwachungsorganisation. Die AU-Werkstatt bescheinigt den Einbau zur Vorlage für das Straßenverkehrsamt. Dort werden die Fahrzeugpapiere entsprechend ergänzt. Diese Einbaubescheinigung ist für den BAFA-Antrag notwendig. Zudem wird das nachgerüstete Dieselfahrzeug einer besseren Schadstoffgruppe zugeordnet. Sie bestimmt die Farbe der Feinstaubplakette. Die Kosten der Nachrüstung liegen je nach Fahrzeug zwischen zirka 650 und zirka 1.500 Euro inklusive Einbau.
Der Förderantrag kann unter  www.code.bafa.de/pmsf/  heruntergeladen werden. Der Zuschuss fließt auf das Konto des Fahrzeughalters.

Presseinformation des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) vom 11.01.2013


Fortführung der Förderung bis 31. Dezember 2013

Das Bundesumweltministerium hat aufgrund der bisherigen hohen Anzahl von nachträglich eingebauten Partikelfiltern die Förderrichtlinie so angepasst, dass Nachrüstungen bis zum 31. Dezember 2013 gefördert werden können. Dadurch sind auch nach Ausschöpfung der für 2012 veranschlagten Haushaltsmittel weiterhin Anträge auf Förderung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) möglich. Die Bewilligung dieser Anträge wird nach Angabe des BAFA unter der aufschiebenden Bedingung erteilt, dass im Bundeshaushalt 2013 veranschlagte Haushaltsmittel verfügbar sind.

Für Nachrüstungen, die bis einschließlich 31. Dezember 2012 durchgeführt werden und deren Antrag bis spätestens 15. Februar 2013 eingeht, beträgt der Förderbetrag noch 330,00 Euro. Nachrüstungen, die erst in 2013 erfolgen und für die der Antrag bis 15. Februar 2014 gestellt wird, werden nur mit 260,00 Euro bezuschusst.

Die Abwicklung des Förderprogramms übernimmt weiterhin das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) www.bafa.de

Nachrüstung mit Partikelfiltern wird im Jahr 2012 wieder gefördert

Nachdem das Förderprogramm zur Nachrüstung von Dieselfahrzeugen mit Partikelfiltern bereits 2009 und 2010 erfolgreich durchgeführt wurde, stehen dem Bundesumweltministerium im Jahr 2012 für die Neuauflage des Programms 30 Millionen Euro zur Verfügung. Damit können rund 90.000 Nachrüstungen gefördert werden. Das Förderprogramm soll unmittelbar nach Inkrafttreten des Haushaltsgesetzes am 01. Januar 2012 wirksam werden. Die Förderrichtlinie wird sich eng an die Förderrichtlinie des Förderprogramms 2010 anlehnen und spätestens Anfang 2012 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Eine rückwirkende Förderung für Nachrüstungen, die im Jahr 2011 vorgenommen wurden, ist aus haushaltsrechtlichen Gründen nicht möglich.

Gefördert wird die Nachrüstung von Diesel-Pkw und von zur Güterbeförderung genutzten Diesel-Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen (leichte Nutzfahrzeuge). Halter dieser Fahrzeuge können für die Nachrüstung ihres Fahrzeugs mit einem Partikelfilter 330 Euro Barzuschuss vom Staat erhalten.

Die Abwicklung des Förderprogramms übernimmt wieder das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) www.bafa.de


Förderung der Nachrüstung wird 2010 fortgesetzt - erstmals auch für leichte Nutzfahrzeuge

Am 13.05.2010 (Himmelfahrt) ist die "Richtlinie zur Förderung des nachträglichen Einbaus von Partikelminderungssystemen bei Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen mit Selbstzündungsmotor (Diesel)" in Kraft getreten. Darin wird geregelt, wie Diesel-Fahrerinnen und -Fahrer auch im Jahr 2010 für die Nachrüstung von Diesel-Fahrzeugen einen finanziellen Zuschuss in Höhe von 330 Euro vom Staat erhalten können.

Das Förderprogramm reicht für etwa 160.000 Nachrüstungen. Gefördert werden

Förderanträge können ab 01.06.2010 bis zum 15.02.2011 ausschließlich online mit den ab 01. Juni auf der Internetseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unter www.psmf.bafa.de zur Verfügung gestellten Antragsformulare erfolgen.

Nachgerüstete Diesel-Kfz erhalten eine bessere Umweltplakette und können, je nach Plakette und Ausgestaltung der Umweltzone, auch weiterhin in die in bereits vielen Städten eingerichteten Umweltzonen einfahren. Zudem werden nachgerüstete Fahrzeuge vom Kfz-Steuermalus von 1,20 Euro pro angefangene 100 cm³ Hubraum befreit. Auch der Wiederverkaufswert von Fahrzeugen erhöht sich durch eine Nachrüstung.

Die Förderrichtlinie und weitergehende Informationen zum Thema können beim BAFA unter www.bafa.de eingesehen werden. Fragen beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BAFA unter der Telefonnummer 030 / 3 46 46 54 80.

Die Nachrüstung mit Partikelfiltern trägt dazu bei, dass der gesundheitsschädliche Partikelausstoß gesenkt und die Luftqualität in den Innenstädten verbessert wird.


Anschub für die Nachrüstung...

...von Dieselpartikelfiltern gibt die Barförderung von 330 Euro, die ab 1. September 2009 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden kann.

Über die problemlose praktische Nachrüstung informierte sich Bundesumweltminister Sigmar Gabriel (rechts) im Kfz-Meisterbetrieb von Werner Breitkopf in Wolfenbüttel. Dort wurde am Fahrzeug von Heike Meusel (2. von rechts) ein Dieselpartikelfilter eingebaut. Im Beisein des Ministers betonte Manfred Steinbrecher, Vorstand Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (2. von links), wie wichtig die Filternachrüstung für die Umwelt sei. Das Kfz-Gewerbe unterstützeaktiv die Bemühungen des Umweltministeriums, um die noch bis zum 31. Dezember 2009 laufende Förderung zu einem Erfolg werden zu lassen. Mit im Bild Willy Berends, HJS.

Foto: ProMotor

Um den Festbetrag in Höhe von 330 Euro zu erhalten, müssen die Halter von Diesel-Pkw ihr Fahrzeug im Zeitraum vom 01. August 2009 bis einschließlich 31. Dezember 2009 mit einem Rußpartikelfilter nachrüsten und bis zum 15. Februar 2010 den Einbau gegenüber dem Zuschuss gewährenden Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) nachweisen. Gefördert werden nur Diesel-Pkw, die bis einschließlich 31. Dezember 2006 erstmals zugelassen wurden.

Nachgerüstete Diesel-Kfz erhalten eine bessere Umweltplakette und können, je nach Plakette und Ausgestaltung der Umweltzone, auch weiterhin in die in bereits vielen Städten eingerichteten Umweltzonen einfahren. Die Nachrüstung mit Filtern trägt dazu bei, dass der Partikelausstoß gesenkt und die Luftqualität in den Innenstädten verbessert wird.

Anträge auf einen Zuschuss können ab 01. September 2009 online beim BAFA unter www.pmsf.bafa.de gestellt werden. Die Förderrichtlinie mit weitergehenden Informationen und Erläuterungen zum Antragsverfahren kann ab sofort beim BAFA unter www.bafa.de eingesehen werden.

Für Fragen und Auskünfte steht ab 03. August 2009 eine Hotline unter der Telefonnummer 030 / 3 46 46 54 80 zur Verfügung.




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