<
2 / 6
>

 
24.07.2007

Förderung zusätzlicher betrieblicher Ausbildungsplätze - Chance für Altbewerber und andere Benachteiligte

Mit dem neuen Programm "2000 x 2500" fördert das Land Niedersachsen ab sofort 2.000 zusätzliche betriebliche Ausbildungsplätze für Altbewerber/innen und Jugendliche ohne oder mit schlechtem Schulabschluss mit je 2.500 Euro.
 
Wer kann Anträge stellen?

Kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in Niedersachsen, die zusätzlich Jugendliche ausbilden, die zur Zielgruppe gehören.

Was wird gefördert?

Förderfähig sind zusätzliche betriebliche Ausbildungsplätze in anerkannten Ausbildungsberufen. Voraussetzung ist, dass die Ausbildungsplätze mit niedersächsischen Jugendlichen besetzt werden, die zu Ausbildungsbeginn unter 25 Jahren alt sind und
  • die allgemein bildende Schule ein Jahr oder länger vor dem geplanten Ausbildungsbeginn abgeschlossen haben (sog. Altbewerber) oder
  • die allgemein bildende Schule ohne Abschluss verlassen haben oder
  • einen Förderschulabschluss erworben haben oder
  • an einer allgemein bildenden Schule einen schlechten Abschluss im Sekundarbereich 1 erworben haben.

Der nicht rückzahlbare Zuschuss beträgt 2.500 EUR bei Vollzeitbeschäftigung; bei Teilzeitausbildungsplätzen wird der Zuschuss anteilig gewährt.

Wo ist der Antrag zu stellen?

Der Antrag ist bei der nach Berufsbildungsgesetz bzw. Handwerksordnung zuständigen Stelle zu stellen.

Wichtig: Der Ausbildungsvertrag darf bei Antragstellung noch nicht unterschrieben sein.

Dem Förderantrag ist ein geeigneter Nachweis beizufügen, dass der Jugendliche der Zielgruppe angehört (letztes Schulzeugnis). Die Kammer prüft, ob die Fördervoraussetzungen (insbesondere die Zusätzlichkeit des Ausbildungsplatzes) vorliegen und leitet die Unterlagen an die Bewilligungsstelle - die NBank - weiter. Ein Rechtsanspruch des Antragstellers auf Förderung besteht nicht.

Die Antragsunterlagen sind auf den Seiten der NBank unter dem Menüpunkt "Förderung" erhältlich.