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28.10.2014

Seminar "Neue Arbeitgeberpflichten im Arbeitsschutz"

In dem Seminar am 13.11.2014 geht es um zwei wesentliche Änderungen, die der Arbeitgeber beachten muss. Gefährdungsbeurteilungen müssen von allen - auch Kleinbetrieben - schriftlich erfolgen. Und neu ist eine Prüfungspflicht für psychische Belastungen am Arbeitsplatz.
 
Die Seminarteilnehmer erhalten Antworten u.a. auf folgende Fragen:
  • Welche rechtlichen Verpflichtungen hat der Arbeitgeber bei der Gefährdungsbeurteilung?
  • Welche Konsequenzen gibt es, wenn sie nicht gemacht werden?
  • Wie geht man konkret vor bei der Beurteilung eines Arbeitsplatzes?
  • Wie erkennt man, ob ein Arbeitsplatz psychisch belastet ist? Und wie erkennt man, ob ein Arbeitnehmer psychische Probleme hat? Gibt es Frühwarnzeichen?
  • Wie kann man ihm dann helfen, um Arbeitsunfähigkeitszeiten zu vermeiden? Tipps zum Führungsverhalten: Was mache ich, wenn ein belastbarer Arbeitnehmer beginnt "zu schwächeln"? Wie reagiere ich auf Konzentrationsschwäche, Leistungsabfall, häufige Fehler?

Das Seminar findet am Donnerstag, dem 13.11.2014, von 17.00 - ca. 19.00 Uhr, in der Kreishandwerkerschaft, Cheruskerring 47, 31137 Hildesheim, statt. Es wird gemeinsam von der Landesvereinigung Bauwirtschaft Niedersachsen e.V. und der Kreishandwerkerschaft Hildesheim-Alfeld angeboten. Die Teilnahme an dem Seminar ist kostenlos.

Aufgrund der begrenzten Teilnehmerzahl ist eine verbindliche schriftliche Anmeldung bis spätestens 11.11.2014 erforderlich. Der Anmeldevordruck kann bei der Geschäftsstelle der Kreishandwerkerschaft in Hildesheim unter Telefon-Nr. 0 51 21 / 5 74 22 angefordert werden.