<
4 / 5
>

 
19.05.2010

Dieselpartikelfilter-Förderung geht 2010 weiter

Am 13.05.2010 (Himmelfahrt) ist die "Richtlinie zur Förderung des nachträglichen Einbaus von Partikelminderungssystemen bei Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen mit Selbstzündungsmotor (Diesel)" in Kraft getreten. Darin wird geregelt, wie Diesel-Fahrerinnen und -Fahrer auch im Jahr 2010 für die Nachrüstung von Diesel-Fahrzeugen einen finanziellen Zuschuss in Höhe von 330 Euro vom Staat erhalten können.
 
Das Förderprogramm reicht für etwa 160.000 Nachrüstungen. Gefördert werden
  • Diesel-Pkw, mit Erstzulassung vor dem 01.01.2007 und Nachrüstung mit dem Partikelfilter zwischen dem 01.01.2010 und dem 31.12.2010
  • Leichte Nutzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3,5 Tonnen mit Erstzulassung vor dem 17.12.2009 und Nachrüstung zwischen dem 13.05.2010 und dem 31.12.2010

Förderanträge können ab 01.06.2010 bis zum 15.02.2011 ausschließlich online mit den ab 01. Juni auf der Internetseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unter www.psmf.bafa.de zur Verfügung gestellten Antragsformulare erfolgen.

Nachgerüstete Diesel-Kfz erhalten eine bessere Umweltplakette und können, je nach Plakette und Ausgestaltung der Umweltzone, auch weiterhin in die in bereits vielen Städten eingerichteten Umweltzonen einfahren. Zudem werden nachgerüstete Fahrzeuge vom Kfz-Steuermalus von 1,20 Euro pro angefangene 100 cm³ Hubraum befreit. Auch der Wiederverkaufswert von Fahrzeugen erhöht sich durch eine Nachrüstung.

Die Förderrichtlinie und weitergehende Informationen zum Thema können beim BAFA unter www.bafa.de eingesehen werden. Fragen beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BAFA unter der Telefonnummer 030 / 3 46 46 54 80.

Die Nachrüstung mit Partikelfiltern trägt dazu bei, dass der gesundheitsschädliche Partikelausstoß gesenkt und die Luftqualität in den Innenstädten verbessert wird.