04.08.2009
330 Euro Festbetrag für die Nachrüstung von Diesel-Pkw mit Partikelfiltern
Der nachträgliche Einbau von Partikelminderungssystemen in Diesel-Pkw wird ab 01. August 2009 alternativ auch mit einem Festbetrag in Höhe von 330 Euro gefördert. Die bisherige Fördermöglichkeit in gleicher Höhe über eine zeitlich befristete Steuerbefreiung bleibt als Alternative erhalten, die Förderung über einen Zuschuss ist jedoch attraktiver.
Um den Festbetrag von 330 Euro zu erhalten, müssen die Halter von Diesel-Pkw ihr Fahrzeug im Zeitraum vom 01. August 2009 bis einschließlich 31. Dezember 2009 mit einem Rußpartikelfilter nachrüsten und bis zum 15. Februar 2010 den Einbau gegenüber dem Zuschuss gewährenden Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) nachweisen. Gefördert werden nur Diesel-Pkw, die bis einschließlich 31. Dezember 2006 erstmals zugelassen wurden.
Nachgerüstete Diesel-Kfz erhalten eine bessere Umweltplakette und können, je nach Plakette und Ausgestaltung der Umweltzone, auch weiterhin in die in bereits vielen Städten eingerichteten Umweltzonen einfahren. Die Nachrüstung mit Filtern trägt dazu bei, dass der Partikelausstoß gesenkt und die Luftqualität in den Innenstädten verbessert wird.
Anträge auf einen Zuschuss können ab 01. September 2009 online beim BAFA unter
www.pmsf.bafa.de gestellt werden. Die Förderrichtlinie mit weitergehenden Informationen und Erläuterungen zum Antragsverfahren kann ab sofort beim BAFA unter
www.bafa.de eingesehen werden.
Für Fragen und Auskünfte steht ab 03. August 2009 eine Hotline unter der Telefonnummer 030 / 3 46 46 54 80 zur Verfügung.