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05.07.2016

Förderprämie für den Erwerb von Elektrofahrzeugen

Seit Samstag, dem 02. Juli 2016, ist das Programm zur Förderung des Absatzes von elektronisch betriebenen Fahrzeugen (Richtlinie vom 29.06.2016) in Kraft. Seitdem kann für den Erwerb (Kauf oder Leasing) eines neuen, erstmals zugelassenen, elektrisch betriebenen Fahrzeugs eine finanzielle Förderung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrollle (BAFA) beantragt werden.
 
Für ein reines Elektrofahrzeug mit Batterie gibt es 4.000 Euro "Umweltbonus", wie die Förderprämie genau heißt,  davon 2.000 Euro vom Staat und 2.000 Euro vom Hersteller. Bei einem Hybridfahrzeug, das neben der Batterie über einen ergänzenden Verbrennungsmotor verfügt, sind es 3.000 Euro Förderung (1.500 Euro vom Staat und 1.500 Euro vom Hersteller). Die Förderung gilt rückwirkend für alle Käufe ab dem 18. Mai 2016.

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine.

Das Fahrzeugmodell muss sich auf einer Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge befinden, die vom BAFA veröffentlicht und aktualisiert wird.

Weitere Informationen sowie das Online-Antragsverfahren finden Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrollle (BAFA) unter www.bafa.de Menüpunkt "Energie", Unterpunkt "Energieeffizienz - Elektromobilität".