14.01.2016
Förderung der Nachrüstung von Dieselpartikelfiltern verlängert
nachdem die Förderung der Nachrüstung von Dieselpartikelfiltern zum 31.12.2015 ersatzlos auslaufen sollte, möchte das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) nun doch die Nachrüstung von Dieselpartikelfiltern weiter fördern.
Im Bundesanzeiger vom 31.12.2015 ist inzwischen die Förderrichtlinie (beschlossen am 23.12.2015) veröffentlicht worden.
Auch im Jahre 2016 wird es einen Zuschuss in Höhe von 260,-- Euro geben, der beim BAFA ausschließlich via Internet unter
www.bafa.de zu beantragen ist. Die Antragstellung ist ab sofort bis einschließlich 15.11.2016 (Eingang beim BAFA) möglich. Gefördert werden Filternachrüstungen, die ausschließlich in der Zeit vom 1.1.2016 bis 30.09.2016 eingebaut werden.
Wer also seinen Diesel bis zum 30. September 2016 mit einem Partikelfilter nachrüsten lässt, bekommt dafür 260,-- Euro Zuschuss vom Staat. In Frage kommen Diesel-Pkw, die bis einschließlich 31. Dezember 2006 erstmals zugelassen wurden, sowie leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen mit Erstzulassung bis einschließlich 16. Dezember 2009.
Fahrzeuge mit Partikelfilter sind nicht nur umweltfreundlicher, sondern lassen sich auch besser wieder verkaufen. Das Umrüsten übernehmen alle Werkstätten, die Abgasuntersuchungen (AU) durchführen dürfen. Sie informieren über passende Filter, bauen sie ein und bescheinigen die Umrüstung. Die Kosten inklusive Einbau beginnen bei etwa 650,-- Euro. Werkstattadressen finden sich unter www.kfz-meister-finden.de und die
Kfz-Innungsbetriebe in der Region sehen Sie hier.