28.12.2015
Finanzhilfen für Maßnahmen zum Einbruchschutz
Für den Einbau von Sicherungen gegen Haus- und Wohnungseinbrüche können private Eigentümer und Mieter Zuschüsse und Kredite der KfW in Anspruch nehmen.
Seit November 2015 fördert die KfW-Bankengruppe (KfW) gezielte Einzelmaßnahmen zum Schutz gegen Wohnungseinbruch. Das neue Förderprogramm ergänzt damit die seit 2014 bestehenden Förderprodukte „Altersgerecht Umbauen“ und „Energieeffizient Sanieren“, bei denen Maßnahmen zur Barrierereduzierung oder zur energetischen Sanierung mit baulichen Maßnahmen zum Einbruchschutz kombinierbar sind.
Die Eckpunkte des neuen Förderprogramms sind in dem
KfW-Steckbrief Einbruchschutz 11/2015 zusammengefasst.
Gefördert werden z. B. der Einbau von Alarmanlagen, Bewegungsmeldern, Gegensprechanlagen, Kamerasystemen, einbruchhemmenden Türen, Gittern und Rolläden sowie Nachrüstsystemen für Fenster.
Wer Haus oder Wohnung gegen Einbruch sichert, kann je nach Höhe der Investitionskosten Zuschüsse bis maximal 1.500 Euro in Anspruch nehmen. Wer Maßnahmen gegen Wohnungseinbruch mit dem altersgerechten Umbau verbindet und in beides investiert, kann einen Zuschuss je nach Höhe der Investitionskosten bis maximal 6.250 Euro beantragen. Außerdem können die Investitionskosten auch durch einen Kredit finanziert werden.
Die Einzelheiten zu den Förderprodukten der KfW erfahren Sie unter
www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilie/Einbruchschutz/
Nützliche Informationen enthält auch der Flyer der Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention in Kooperation mit der KfW, dem BMI, BMUB, BMWi, DStGB und ZDH
Faltblatt Förderung von Einbruchschutz 5/2015