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02.07.2006

Niedersachsen-Kombi gestartet

Seit 01.07.2006 ist die Förderrichtlinie der niedersächsischen Landesregierung für einen Kombilohn in Kraft. Hiermit will das Land Betriebe dafür gewinnen, zusätzliche Arbeitsplätze im Niedriglohnbereich für langzeitarbeitslose Arbeitslosengeld II-Bezieher zu schaffen. Der Niedersachsen-Kombi ist ein kombinierter Zuschuss an Arbeitgeber und Arbeitnehmer, der bei Bedarf um einen Qualifizierungsgutschein ergänzt wird. Alles Wissenswerte dazu unter www.kombilohn.niedersachsen.de