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27.06.2006

Anwaltshonorare ab 01.07.2006 Verhandlungssache

Mandanten sollten ab 1. Juli bereits vor Auftragserteilung mit ihrem Anwalt über die Höhe der Gebühren für Beratung und Gutachten sprechen und eine Vereinbarung treffen, da dann die gesetzlich vorgeschriebenen Sätze nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz wegfallen. Die Gebühren für die anderen Anwaltstätigkeiten wie Vertretung vor Gericht oder Korrespondenz mit dem Gegner wird weiterhin vom Gesetz geregelt. Mandant und Anwalt können aber etwas anderes vereinbaren. Mehr Informationen unter www.bmj.bund.de/anwaltsverguetung