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14.04.2006

Chancen des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes für das Handwerk nicht genutzt!

Im Hinblick auf die drohende Mehrwertsteuererhöhung hatte die Vollversammlung des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks die Bundesregierung - leider vergeblich - in einer Resolution aufgefordert, die Chance zur Einführung eines ermäßigten Mehrwertsteuersatzes auf arbeitsintensive Handwerksleistungen zu nutzen und rechtzeitig den entsprechenden Antrag bei der EU zu stellen.
 
Resolution der Vollversammlung des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks in München im Wortlaut

München, 16. März 2006 - "Die Vollversammlung des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks fordert die deutsche Bundesregierung nachdrücklich auf, die Chancen des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes für arbeitsintensive Handwerksleistungen jetzt endlich zu nutzen. Mit dem Brüsseler Kompromiss vom Januar dieses Jahres ist der Weg frei, dass Deutschland, wie 20 von 25 europäischen Ländern auch - von diesem Instrument Gebrauch macht.

Es kann und darf nicht sein, dass andere Länder eine solche Chance für mehr Beschäftigung nutzen und nur wir in Deutschland den entgegengesetzten Weg einschlagen!

Die am 22. Februar 2006 vom Bundeskabinett beschlossene Erhöhung der Mehrwertsteuer um drei Punkte zum 1. Januar 2007 ist Gift für die Binnenkonjunktur und erst recht Gift für die Beschäftigung im Handwerk. Das Handwerk lehnt sie nachdrücklich ab.

Die Bundesregierung muss jetzt endlich die nur noch bis zum 31. März 2006 bestehende Option nutzen und ausgesuchte Handwerksleistungen dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz unterwerfen.

Es ist keine Zeit mehr zu verlieren! Im Sinne hunderttausender Arbeitsplätze können wir es uns nicht länger leisten, die Chance des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes ungenutzt verstreichen zu lassen!"

Hintergrund: Europäisches Pilotprojekt "Reduzierte Mehrwertsteuersätze auf arbeitsintensive Dienstleistungen" verlängert und für alle Mitgliedsstaaten geöffnet

Die Finanzminister der 25 EU-Mitgliedsstaaten haben am 01. Februar 2006 den Weg freigemacht, das Instrument eines ermäßigten Mehrwertsteuersatzes für ausgesuchte Handwerksleistungen rückwirkend zum 01.01.2006 bis zum 31.12.2010 anzuwenden. Jeder Mitgliedsstaat - und damit auch Deutschland - erhält danach die Möglichkeit bis zum 31. März 2006 einen Antrag bei der Europäischen Kommission zur Anwendung eines ermäßigten Mehrwertsteuersatzes auf drei ausgesuchte Bereiche arbeitsintensiver Dienstleistungen wie zum Beispiel Bauleistungen an privaten Wohnungen und Friseurdienstleistungen zu stellen.