01.01.2023
Basiszinssatz zum 1. Januar 2023 auf 1,62% angepasst
Die Deutsche Bundesbank hat die Anpassung des Basiszinssatzes des Bürgerlichen Gesetzbuches mit Wirkung ab 01. Januar 2023 auf 1,62% (zuvor -0,88%) bekannt gegeben.
Der Basiszinssatz, der als Bezugsgröße für die Berechnung von Verzugszinsen dient, wird jeweils zum 1. Januar und 1. Juli neu berechnet.
Für die Höhe des Verzugszinssatzes nach § 288 Abs. 1 BGB ergibt sich damit 6,62 % (1,62 % + 5,00%) bzw. nach § 288 Abs. 2 BGB 10,62 % (1,62% + 9,00%).