28.06.2022
Neuer gesetzlicher Mindestlohn ab 01. Juli 2022 und ab 01. Oktober 2022
Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn wird in diesem Jahr noch zweimal angehoben.
Zum 01. Juli 2022 steigt der gesetzliche Mindestlohn zunächst einmal um 63 Cent von 9,82 Euro auf 10,45 Euro brutto je Zeitstunde. Die Erhöhung erfolgt noch nach der Dritten Verordnung zur Anpassung der Höhe des Mindestlohns (MiLoV3).
Wer einen Minijobber beschäftigt, muss zum Beginn der zweiten Jahreshälfte eventuell den Arbeitsvertrag anpassen. Minijobber könnten auf Grund der Erhöhung bei gleicher monatlicher Stundenzahl die Einkommensgrenze von 450 Euro überschreiten. Das Arbeitsverhältnis wäre dann grundsätzlich sozialversicherungspflichtig. Soll die Anstellung weiterhin als Minijob gelten, müssen Arbeitsverträge mit Stundenbezifferung gegebenenfalls geändert werden indem die Stundenzahl entsprechend reduziert wird.
Der weiteren Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12,00 Euro brutto je Zeitstunde hatte der Deutsche Bundestag am 03. Juni 2022 zugestimmt. Die Erhöhung geht auf eine Vereinbarung im Koalitionsvertrag zurück und tritt am 1. Oktober 2022 in Kraft.
Im Zuge der Anpassung des Mindestlohns auf 12,00 Euro brutto je Zeitstunde wird dann die Entgeltgrenze für Minijobs von derzeit 450 Euro auf 520 Euro angehoben und dynamisiert, um eine Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zu ermöglichen. Die Midijob-Grenze wird von derzeit 1.300 auf 1.600 Euro angehoben. Hierdurch werden Geringverdienende entlastet.