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04.12.2019

Neuer gesetzlicher Mindestlohn ab 2020

Gemäß der Zweiten Verordnung zur Anpassung der Höhe des Mindestlohns tritt ab Januar 2020 die nächste Stufe der Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns in Kraft.
 
Zum 01. Januar 2020 steigt dann der gesetzliche Mindestlohn um 16 Cent von 9,19 Euro auf 9,35 Euro je Zeitstunde. Wer einen Minijobber beschäftigt, muss zum Jahreswechsel eventuell den Arbeitsvertrag anpassen.

Minijobber könnten auf Grund der Erhöhung bei gleicher monatlicher Stundenzahl die Einkommensgrenze von 450 Euro überschreiten. Das Arbeitsverhältnis wäre dann grundsätzlich sozialversicherungspflichtig. Soll die Anstellung weiterhin als Minijob gelten, müssen Arbeitsverträge mit Stundenbezifferung gegebenenfalls geändert werden indem die Stundenzahl entsprechend reduziert wird.