20.12.2018
Basiszinssatz bleibt ab 01.01.2019 unverändert bei -0,88%
Die Deutsche Bundesbank hat die Anpassung des Basiszinssatzes nach § 247 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) mit Wirkung ab 01. Januar 2019 auf -0,88% (zuvor -0,88%) bekannt gegeben.
Trotz Veränderungen an den Finanzmärkten bleibt der Basiszinssatz weiterhin bei -0,88%. Dieser Wert gilt seit dem 1. Juli 2016.
Der Basiszinssatz, der als Bezugsgröße für die Berechnung von Verzugszinsen dient, wird jeweils zum 1. Januar und 1. Juli neu berechnet.
Für die Höhe des Verzugszinssatzes nach § 288 Abs. 1 BGB ergibt sich damit 4,12 % (-0,88 % + 5,00%) bzw. nach § 288 Abs. 2 BGB 8,12 % (-0,88% + 9,00%).