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23.12.2016

Neuer Mindestlohn ab 01.01.2017: 8,84 Euro/Stunde

Die Bundesregierung hat am 26.10.2016 die Mindestlohnanpassungsverordnung beschlossen. Die Verordnung wurde am 18.11.2016 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
 
Sie tritt am 01.01.2017 in Kraft, so dass die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns um 34 Cent auf 8,84 Euro brutto je Zeitstunde ab diesem Zeitpunkt rechtsverbindlich ist.

Arbeitgeber von geringfügig Beschäftigten sollten prüfen, ob das Stundenvolumen dieser Mitarbeiter nur so hoch ist, dass dadurch nicht die Geringfügigkeitsgrenze von 450,00 Euro monatlich überschritten wird. Gegebenenfalls müssen Arbeitsverträge mit Stundenbezifferung geändert werden.

In vielen Branchen mit tariflichen Mindestlöhnen werden ebenfalls ab 01.01.2017 Erhöhungen wirksam.