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06.01.2012

Basiszinssatz nach § 247 BGB zum 01. Januar 2012 auf 0,12% angepasst

Die Deutsche Bundesbank hat die Anpassung des Basiszinssatzes des Bürgerlichen Gesetzbuches mit Wirkung ab 01. Januar 2012 auf 0,12% (zuvor 0,37%) bekannt gegeben.
 
Der Basiszinssatz, der als Bezugsgröße für die Berechnung von Verzugszinsen dient, wird jeweils zum 1. Januar und 1. Juli neu berechnet.

Für die Höhe des Verzugszinssatzes nach § 288 Abs. 1 BGB ergibt sich damit 0,12 % + 5,00% bzw. nach § 288 Abs. 2 BGB 0,12% + 8,00%.