<
2 / 5
>

 
07.07.2010

Basiszinssatz nach § 247 BGB zum 01. Juli 2010 auf 0,12% angepasst

Die Deutsche Bundesbank hat die Anpassung des Basiszinssatzes des Bürgerlichen Gesetzbuches mit Wirkung ab 01.07.2010 auf 0,12% (zuvor ebenfalls 0,12%) bekannt gegeben. Der Basiszinssatz, der als Bezugsgröße für die Berechnung von Verzugszinsen dient, wird jeweils zum 1. Januar und 1. Juli neu berechnet.