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08.01.2010

Insolvenzgeldumlage steigt zum 01.01.2010 auf 0,41%

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 18.12.2009 der Verordnung zur Festsetzung des Umlagesatzes für das Insolvenzgeld für das Jahr 2010 zugestimmt. Dadurch steigt der Beitragssatz zur Insolvenzgeldumlage von 0,1% in 2009 zum 01.01.2010 auf 0,41%.
 
Darüber hinaus hat der Bundesrat folgende Entschließung gefasst:

"Der Bundesrat bedauert, dass vor dem Hintergrund der bestehenden Gesetzeslage die allein vom Arbeitgeber zu finanzierende Insolvenzgeldumlage trotz der noch nicht überwundenen Wirtschaftskrise drastisch erhöht werden muss und damit die Lohnzusatzkosten der Unternehmen zu einer sehr unpassenden Zeit steigen müssen.

Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, das gegenwärtige Verfahren zur Ermittlung des Umlagesatzes mit dem Ziel zu überprüfen, die Höhe der Umlage von krisenbedingten Entwicklungen zu entkoppeln. Statt der Ausrichtung an dem im Folgejahr voraussichtlich benötigten Budget könnte beispielsweise eine Ausrichtung an dem über einen normalen Konjunkturzyklus hinweg erforderlichen Budget erfolgen. Die Folge wäre eine Rücklagenbildung - etwa bei der Deutschen Bundesbank - in konjunkturell guten Zeiten und die Auflösung dieser Rücklagen in konjunkturell schlechteren Zeiten. Mit einem solchen Mechanismus wäre die prozyklische Wirkung bei einem "normalen" Konjunkturverlauf beseitigt, bei einer tiefgreifenden Wirtschaftskrisewie derzeit zumindest deutlich abgemildert."