Innung des Kraftfahrzeuggewerbes Hildesheim
Obermeister:
Wolfgang Holze, Pfarrer-Hottenrott-Str. 31, 31174 Schellerten
Tel.: (0 51 23) 46 03 - Fax: (0 51 23) 40 78 97
Lehrlingswart:
Sven Pulver, Heinrich-Goebel-Str. 22a, 31180 Giesen
Tel.: (0 50 66) 90 11 56 - Fax: (0 50 66) 90 11 57
Internetadresse: www.kfz-hildesheim.de
Die
Mitgliedsbetriebe der Innung können Sie sich unter der
Handwerkersuche anzeigen lassen.
Vorteile der Innungsmitgliedschaft!
Welche Vorteile bietet Ihnen die Mitgliedschaft in einer Innung und welche für Mitglieder kostenlosen Dienstleistungen kann ich damit durch die Kreishandwerkerschaft in Anspruch nehmen?
Wir vertreten Ihre Interessen!
- bei allen maßgeblichen Stellen zur Erlangung handwerksgerechter Entscheidungen, insbesondere gegenüber Stadt und Landkreis Hildesheim sowie deren Gemeinden z. B. bei Ausschreibungen Parkproblemen, Gewerbefragen etc.
- durch wirkungsvolle Öffentlichkeitsarbeit: Durchführung von Veranstaltungen und Weiterbildungen, Veröffentlichungen in der regionalen Presse
- bei Arbeits- und sozialpolitischen Entscheidungen
- bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit
Wir beraten Sie in Rechtsfragen aller Art!
- im Arbeits- und Sozialrecht
- im Gewerberecht sowie im Gesellschaftsrecht
- bei miet- und pachtrechtlichen Auseinandersetzungen
- bei Ordnungswidrigkeiten- und Bußgeldverfahren
- in Wettbewerbsangelegenheiten
- bei der Vertragsgestaltung
- in Finanzfragen und in Rentenangelegenheiten
Wir bieten Ihnen finanzielle Vorteile:
- durch kostenlose Prozessvertretungen im Arbeits- und Sozialrecht
- bei Lehrlingseinschreibe- und Prüfungsgebühren
- durch günstige Altersvorsorge im Versorgungswerk der Innungen
- durch günstige Gruppenversicherungen über das Versorgungswerk (z. B. Kfz- und Geschäftsversicherungen)
- durch Steuerabzugsfähigkeit Ihres Innungsbeitrages
- durch Abschluss günstiger Rahmenverträge (z. B. mit Energieversorgern, Telefon- und Mobilfunkanbietern, Arbeitsmedizinische Dienste etc.)
- durch kostengünstige Weiterbildungsangebote
Wir geben Stellungnahmen ab!
- bei Raumordnungsverfahren (Bebauungs- und Flächennutzungspläne)
- bei Betriebsgründung und Betriebsverlagerungen
- bei Gesuchen und Ausnahmebewilligungen
- bei Zurückstellung vom Wehrdienst
Wir erledigen für Sie!
- Angelegenheiten mit den Behörden (Arbeits-, Versorgungs- und Gewerbeaufsichtsamt, Stadt - und Kreisverwaltung etc.)
- Überprüfung und Eintragung von Ausbildungsverhältnissen in die Lehrlingsrolle
Wir informieren Sie!
- durch Rundschreiben und Innungsversammlungen
- durch Veröffentlichungen im Internet
- durch Weiterbildungsangebote