<< zurück zur Übersicht
 
06.12.2017 | Abgasuntersuchung (AU) - Wiedereinführung der obligatorischen Endrohrmessung ab 01.01.2018
der Gesetzgeber hat die Wiedereinführung der obligatorischen Endrohrmessung an allen Kraftfahrzeugen (Otto, Diesel) ab dem 01.01.2018 beschlossen.

Die entsprechenden Änderungen in der Richtlinie für die Durchführung der Untersuchung der Abgase von Kraftfahrzeugen (AU-Richtlinie) wurden im Detail in der Verkehrsblatt-Verlautbarung Nr. 158 vom 20.09.2017 in Heft 19/2017 vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) bekannt gemacht.

Die Änderungen sind in Form eines Stufenplans inhaltlich und zeitlich wie folgt umzusetzen:
  • Stufe 1: Wiedereinführung der obligatorischen Endrohrmessung (Funktionsprüfung Abgas) an allen Kraftfahrzeugen (Otto, Diesel) ab dem 01.01.2018
  • Stufe 2: Anpassung der Abgasgrenzwerte für die Trübungsmessung beziehungsweise für die CO-Messung (Grenzwertverschärfung) an allen Kraftfahrzeugen (Otto, Diesel) mit der Emissionsklasse Euro 6 / Euro VI ab dem 01.01.2019
  • Stufe 3: Einführung eines Verfahrens zur Messung der Partikelanzahl an allen Dieselfahrzeugen (Partikelanzahlmessung) ab dem 01.01.2021

Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) hat ein Informationsblatt erstellt, mit dem anerkannte AU-Werkstätten einen schnellen Überblick über die anstehenden Änderungen ab 01.01.2018 erhalten.

Download:  ZDK-Informationsblatt AU-Änderungen ab 01.01.2018 PDF (78 KB)

Um die obigen Änderungen umsetzen zu können, müssen AU-Messgeräte auf die Leitfaden-/Softwareversion  5.01 hochgerüstet werden. AU-Werkstätten sollten daher umgehend bei ihren AU-Messgeräteherstellern nach einem Software-Update auf die "Version 5.01" fragen, um eine fristgerechte Aufrüstung der AU-Messgeräte bis zum 01.01.2018 (Einführung der verpflichtenden Endrohrmessung) sicherzustellen.

AU-Messgeräte mit Leitfaden-Version 4 oder Leitfaden-Version 5 erfüllen dagegen ab 01.01.2018 nicht mehr die Voraussetzungen zur Durchführung von Abgasuntersuchungen an Kraftfahrzeugen mit einer Erstzulassung ab 01.01.2006.


Foto: ProMotor / Volz    Endrohrmessung bei der Abgasuntersuchung






Impressum | Datenschutz
 
 
Webdesign & Redaktionssystem (CMS) by cybox hameln