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03.12.2007 | Austausch nicht funktionierender Diesel-Rußpartikelfilter geregelt
Autofahrer, die ihr Fahrzeug mit einem unzureichend funktionierenden Filter nachgerüstet haben, sollen kostenlosen Ersatz erhalten.

Das geht aus einer gemeinsamen Erklärung des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes (ZDK) und des Gesamtverbandes Autoteile-Handel (GVA) hervor. Bundesumwelt- und Bundesverkehrsministerium sicherten betroffenen Autofahrern am Mittwoch zu, dass keine rückwirkende Löschung der Allgemeinen Betriebserlaubnis für die bereits verbauten Filter erfolge. Eine entsprechende Regelung wurde mit Kfz-Gewerbe, Teilelieferanten und Herstellern vereinbart. Diese Entwicklung sei höchst erfreulich, bestätigte ein Pressesprecher des Deutschen Kfz-Gewerbes. Damit sei eine verbraucher- und umweltfreundliche Lösung gefunden. Alle Gesprächsteilnehmer waren sich einig, dass die Filternachrüstung im Sinne der Umwelt nicht zum Erliegen kommen dürfe.

Autofahrer, die ihren Diesel-Pkw jetzt mit einem Partikelfilter nachrüsten möchten, sind mit den Filtersystemen im Angebot der Kfz-Meisterbetriebe auf der sicheren Seite. In der gemeinsamen Erklärung von Kfz-Gewerbe und Teilehandel heißt es, dass alle Mitglieder angehalten wurden, die auffällig gewordenen Filter nicht weiter zu verkaufen oder einzubauen. Nach Angaben des ZDK-Sprechers habe der Verband alle Kfz-Meisterbetriebe der Innungen informiert. Damit sei gewährleistet, dass seit Zurückgabe der Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) durch die Teilehersteller ausschließlich qualitativ hochwertige Partikelfilter verbaut werden.

Die Verbände wirken ferner auf alle angeschlossenen Werkstätten und Teilehändler ein, unzureichend funktionierende Filter gegen Ersatzlösungen zu tauschen, ohne dass für den Autofahrer Kosten anfallen. Welche Filtersysteme betroffen sind hat der ZDK in einer Übersicht mangelhafter Diesel-Rußpartikelfiltersysteme zusammengestellt.

In den Fällen, in denen derzeit noch kein passendes Filtersystem existiert, setze sich das Deutsche Kfz-Gewerbe gemeinsam mit den Filterherstellern für technische Lösungen ein: Es werde nach Herstellerangaben mit Hochdruck an Ersatzlösungen gearbeitet. Die betroffenen Filterhersteller hätten zugesagt, im Laufe des Jahres 2008 einwandfrei funktionierende, ABE-taugliche Filter zu produzieren, die nach und nach - ohne Kosten für die Kunden - in die betroffenen Fahrzeuge eingebaut werden sollen. In der Zwischenzeit entstünden für den Autofahrer keinerlei Nachteile. Unter Umweltgesichtspunkten sei der derzeit verbaute Filter immer noch wirksamer als Fahren ohne Filtersystem. Autofahrer behalten zudem den steuerlichen Vorteil, der mit der Umrüstung des Fahrzeugs verbunden ist. Auch die zugeteilte Feinstaubplakette dürfen sie weiter führen.

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